Digital-TV
Medienmanager Hahn spricht von willkürlicher Entscheidung des Kartellamts: „Interessenpolitik zugunsten der ARD“
28.07.2008
Die Ablehnung der geplanten Vermarktung der TV-Rechte für die
Fußball-Bundesliga durch das Bundeskartellamt hat nach Ansicht von
Medienmanager Dieter Hahn die Grundlage für das Geschäft zerstört. „Unter
den Einschränkungen, die das Kartellamt mit seiner „Lex Sportschau“
fordert, gibt es keinen Wettbewerb mehr. Dann sind wir auch nicht mehr in
der Lage, 500 Millionen zu garantieren“, sagte der engste Vertraute von Leo
Kirch und Miturheber des Deals mit der Deutschen Fußball Liga, dem
Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“.
Allerdings habe das Kartellamt die Vermarktung bisher nicht
formell untersagt, sondern lediglich eine Empfehlung ausgesprochen. Ob man
es darauf ankommen lasse, dass das Kartellamt einschreite, hänge von der
Entscheidung der Liga ab, so Hahn. Das Kartellamt hatte am Donnerstag seine
Position veröffentlicht und eine Zusammenfassung der Spiel-Höhepunkte vor
20.00 Uhr am Samstag im frei empfangbaren Fernsehen zur Bedingung erklärt,
um die Zentralvermarktung der TV-Rechte durch die DFL zu genehmigen (DM
berichtete). Eine bisher in der Ausschreibung vorgesehene Zusammenfassung
um 22.00 Uhr wäre danach nicht mehr erlaubt, weil der Zuschauer damit ins
Pay-TV gedrängt würde. Nachverhandlungen mit der DFL über die bisher
garantierte Summe von 500 Millionen Euro pro Saison schloss Hahn nach
dieser „willkürlichen Entscheidung“ praktisch aus: „Das ist für die DFL so
wenig interessant wie für uns.“
In dem bisherigen Modell „hätten wir uns wohl gefühlt, eine Garantie
abzugeben. Alles andere aber ist kein Geschäft mehr, sondern ein
Vabanquespiel, bei dem man viel Geld verlieren kann“. Dem Bundeskartellamt
warf Hahn vor, es handele sich nicht mehr „um ein rechtsstaatlich
angemessenes Verfahren, sondern pure Interessenpolitik zugunsten der ARD“.
Gegenüber dem Spiegel erklärte Hahn, dass Kartellamt habe „sogar
vorgeschlagen, zwei Szenarien auszuschreiben, aber am Ende nur die
,Sportschau'-Variante zu vergeben. Das Kartellamt hat angeboten, das
geheim zu halten, auch die Sender müssten nicht wissen, dass gar nicht alle
Szenarien wirklich zur Verfügung stehen. Das ist eine Aufforderung zum
Betrug am Wettbewerb", so Hahn. Die attackierte Behörde sieht das laut
Spiegel anders.
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