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Digital-TV

Medienmanager Hahn spricht von willkürlicher Entscheidung des Kartellamts: „Interessenpolitik zugunsten der ARD“

28.07.2008

Die Ablehnung der geplanten Vermarktung der TV-Rechte für die Fußball-Bundesliga durch das Bundeskartellamt hat nach Ansicht von Medienmanager Dieter Hahn die Grundlage für das Geschäft zerstört. „Unter den Einschränkungen, die das Kartellamt mit seiner „Lex Sportschau“ fordert, gibt es keinen Wettbewerb mehr. Dann sind wir auch nicht mehr in der Lage, 500 Millionen zu garantieren“, sagte der engste Vertraute von Leo Kirch und Miturheber des Deals mit der Deutschen Fußball Liga, dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“.

Allerdings habe das Kartellamt die Vermarktung bisher nicht formell untersagt, sondern lediglich eine Empfehlung ausgesprochen. Ob man es darauf ankommen lasse, dass das Kartellamt einschreite, hänge von der Entscheidung der Liga ab, so Hahn. Das Kartellamt hatte am Donnerstag seine Position veröffentlicht und eine Zusammenfassung der Spiel-Höhepunkte vor 20.00 Uhr am Samstag im frei empfangbaren Fernsehen zur Bedingung erklärt, um die Zentralvermarktung der TV-Rechte durch die DFL zu genehmigen (DM berichtete). Eine bisher in der Ausschreibung vorgesehene Zusammenfassung um 22.00 Uhr wäre danach nicht mehr erlaubt, weil der Zuschauer damit ins Pay-TV gedrängt würde. Nachverhandlungen mit der DFL über die bisher garantierte Summe von 500 Millionen Euro pro Saison schloss Hahn nach dieser „willkürlichen Entscheidung“ praktisch aus: „Das ist für die DFL so wenig interessant wie für uns.“

In dem bisherigen Modell „hätten wir uns wohl gefühlt, eine Garantie abzugeben. Alles andere aber ist kein Geschäft mehr, sondern ein Vabanquespiel, bei dem man viel Geld verlieren kann“. Dem Bundeskartellamt warf Hahn vor, es handele sich nicht mehr „um ein rechtsstaatlich angemessenes Verfahren, sondern pure Interessenpolitik zugunsten der ARD“. Gegenüber dem Spiegel erklärte Hahn, dass Kartellamt habe „sogar vorgeschlagen, zwei Szenarien auszuschreiben, aber am Ende nur die ,Sportschau'-Variante zu vergeben. Das Kartellamt hat angeboten, das geheim zu halten, auch die Sender müssten nicht wissen, dass gar nicht alle Szenarien wirklich zur Verfügung stehen. Das ist eine Aufforderung zum Betrug am Wettbewerb", so Hahn. Die attackierte Behörde sieht das laut Spiegel anders.

Dies ist eine Meldung aus unserem digitalen Nachrichtendienst „Digitalmagazin“.

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