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Medien

„Menschenwürde im privaten Rundfunk“: Ehemaliger Verfassungsrichter ermutigt Medienaufsicht zu beherztem Vorgehen

03.02.2010

Ernst-Gottfried Mahrenholz, ehemaliger Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes, hat die Medienaufsicht in Deutschland ermutigt, beherzter gegen Sender vorzugehen, in deren Programm die Menschenwürde verletzt wird. „Wenn ein Mensch in einer Sendung nur als Objekt gezeigt wird, um ein Programm reißerisch zu machen, dann liegt ein Verstoß gegen den staatsvertraglichen Programmgrundsatz vor, dass Veranstalter in ihren Sendungen die Würde des Menschen achten und schützen müssen“, sagte Mahrenholz auf einer Klausurtagung der Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW (LfM).

Bei möglichen Gerichtsverfahren könnten beide Seiten, Sender und die Medienaufsicht, nur gewinnen, weil Gerichte gehalten wären, am programmlichen Einzelfall Maßstäbe für die Bewertung eines möglichen Verstoßes gegen die Menschenwürde zu setzen, sagte Mahrenholz weiter.

Mahrenholz betonte, dass der Schutz der Menschenwürde schon im Grundgesetz ganz am Anfang stehe und andere Bestimmungen dominiere: „Der Rundfunk ist hiervon betroffen, weil wegen der Öffentlichkeit nirgendwo eine Verletzung der Menschenwürde greifbarer wäre. Deshalb sind die Sender verpflichtet, in den Programmen den Respekt vor der Subjekthaftigkeit und Integrität eines jeden Menschen zu wahren.“ Diese Integrität lasse sich vom Individuum auch nicht etwa durch freiwillige Verabredungen zwischen einem Teilnehmer einer Show und einem Sender auflösen.

LfM-Direktor Norbert Schneider sagte, die Medienanstalten seien sehr zurückhaltend bei der Ahndung solcher Verstöße gewesen: „Mir ist in meiner Praxis von nun bald 17 Jahren Rundfunkaufsicht nicht ein einziger Fall in Erinnerung, bei dem die Würde eines Menschen auf eine Weise verletzt worden wäre, die dann eine Programmbeschwerde der Medienaufsicht nach sich gezogen hätte.“ Und auch ohne den unmittelbaren Bezug zu einer Programmbeschwerde sei das Thema Verletzung der Menschenwürde nur selten grundsätzlich aufgegriffen worden, beklagte er.

Die LfM-Medienkommission unter dem Vorsitz von Frauke Gerlach hatte zum Schwerpunktthema der diesjährigen Klausurtagung das Thema „Menschenwürde im Fernsehen“. Gerlach bedauerte dabei, dass es in der Vergangenheit zu keiner höchstrichterlichen Klärung in den Fällen gekommen sei, bei denen Menschenwürdeverstöße in Rede standen. Ein solches Verfahren sehe sie vor allem als notwendigen gesellschaftlichen „Selbstvergewisserungsprozess“ in der Frage der Menschenwürde in den Medien. Mitglieder der Medienkommission beklagten in der Debatte vor allem eine sichtbare „Würdeerosion“ in vielen Sendungen des privaten Fernsehens.

Tobias Schmid (RTL) machte deutlich, dass in der Mediengruppe RTL Deutschland über fragwürdige Sequenzen lange und intensiv vor einer Ausstrahlung diskutiert werde. Er sagte: „Die Schärfe in der Präsentation, z. B. bei dem Unterhaltungsformat DSDS, ist insgesamt rückläufig.“ Richtig sei aber auch, dass sich die Sender bei Formaten wie DSDS oder auch „Erwachsen auf Probe“ an einer Grenze bewegten. Johanna Haberer, Professorin für Christliche Publizistik an der Universität Erlangen, meinte, in jenen Sendungen würden gerade bei Jugendlichen Sitten geprägt und das Kommunikationsverhalten verfestigt. Mobbing und das sogenannte Cybermobbing seien als gesellschaftliche Probleme sicher nicht zufällig zu beobachten.

www.lfm-nrw.de

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