Medien
„Menschenwürde im privaten Rundfunk“: Ehemaliger Verfassungsrichter ermutigt Medienaufsicht zu beherztem Vorgehen
03.02.2010
Ernst-Gottfried Mahrenholz, ehemaliger Vizepräsident des
Bundesverfassungsgerichtes, hat die Medienaufsicht in Deutschland ermutigt,
beherzter gegen Sender vorzugehen, in deren Programm die Menschenwürde
verletzt wird. „Wenn ein Mensch in einer Sendung nur als Objekt
gezeigt wird, um ein Programm reißerisch zu machen, dann liegt ein
Verstoß gegen den staatsvertraglichen Programmgrundsatz vor, dass
Veranstalter in ihren Sendungen die Würde des Menschen achten und
schützen müssen“, sagte Mahrenholz auf einer Klausurtagung
der Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW (LfM).
Bei möglichen Gerichtsverfahren könnten beide Seiten, Sender
und die Medienaufsicht, nur gewinnen, weil Gerichte gehalten wären, am
programmlichen Einzelfall Maßstäbe für die Bewertung eines
möglichen Verstoßes gegen die Menschenwürde zu setzen,
sagte Mahrenholz weiter.
Mahrenholz betonte, dass der Schutz der Menschenwürde schon im
Grundgesetz ganz am Anfang stehe und andere Bestimmungen dominiere:
„Der Rundfunk ist hiervon betroffen, weil wegen der
Öffentlichkeit nirgendwo eine Verletzung der Menschenwürde
greifbarer wäre. Deshalb sind die Sender verpflichtet, in den
Programmen den Respekt vor der Subjekthaftigkeit und Integrität eines
jeden Menschen zu wahren.“ Diese Integrität lasse sich vom
Individuum auch nicht etwa durch freiwillige Verabredungen zwischen einem
Teilnehmer einer Show und einem Sender auflösen.
LfM-Direktor Norbert Schneider sagte, die Medienanstalten seien sehr
zurückhaltend bei der Ahndung solcher Verstöße gewesen:
„Mir ist in meiner Praxis von nun bald 17 Jahren Rundfunkaufsicht
nicht ein einziger Fall in Erinnerung, bei dem die Würde eines
Menschen auf eine Weise verletzt worden wäre, die dann eine
Programmbeschwerde der Medienaufsicht nach sich gezogen hätte.“
Und auch ohne den unmittelbaren Bezug zu einer Programmbeschwerde sei das
Thema Verletzung der Menschenwürde nur selten grundsätzlich
aufgegriffen worden, beklagte er.
Die LfM-Medienkommission unter dem Vorsitz von Frauke Gerlach hatte zum
Schwerpunktthema der diesjährigen Klausurtagung das Thema
„Menschenwürde im Fernsehen“. Gerlach bedauerte dabei,
dass es in der Vergangenheit zu keiner höchstrichterlichen
Klärung in den Fällen gekommen sei, bei denen
Menschenwürdeverstöße in Rede standen. Ein solches
Verfahren sehe sie vor allem als notwendigen gesellschaftlichen
„Selbstvergewisserungsprozess“ in der Frage der
Menschenwürde in den Medien. Mitglieder der Medienkommission beklagten
in der Debatte vor allem eine sichtbare „Würdeerosion“ in
vielen Sendungen des privaten Fernsehens.
Tobias Schmid (RTL) machte deutlich, dass in der Mediengruppe RTL
Deutschland über fragwürdige Sequenzen lange und intensiv vor
einer Ausstrahlung diskutiert werde. Er sagte: „Die Schärfe in
der Präsentation, z. B. bei dem Unterhaltungsformat DSDS, ist
insgesamt rückläufig.“ Richtig sei aber auch, dass sich die
Sender bei Formaten wie DSDS oder auch „Erwachsen auf Probe“ an
einer Grenze bewegten. Johanna Haberer, Professorin für Christliche
Publizistik an der Universität Erlangen, meinte, in jenen Sendungen
würden gerade bei Jugendlichen Sitten geprägt und das
Kommunikationsverhalten verfestigt. Mobbing und das sogenannte Cybermobbing
seien als gesellschaftliche Probleme sicher nicht zufällig zu
beobachten.
www.lfm-nrw.de
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