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Grundsatzurteil zu Datenspeicherung erwartet
01.03.2010
Politiker, Datenschützer und Bürgerrechtler schauen einmal mehr voller
Spannung nach Karlsruhe: Am 2. März will das Bundesverfassungsgericht sein
Grundsatzurteil zur Datenspeicherung verkünden – zum letzten Mal mit dem
scheidenden Präsidenten Hans-Jürgen Papier. Es ist davon auszugehen, dass
es an deutlichen Worten nicht mangeln wird. Zum Thema Freiheitsrechte hat
der Erste Senat unter dem Vorsitz Papiers bereits manches Signal gesetzt –
auch im Vorfeld des nun anstehenden Urteils. In Eilentscheidungen billigten
die Richter die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zwar
vorerst, schränkten deren Nutzung zur Strafverfolgung aber deutlich
ein.
Im bisher umfangreichsten Massenklageverfahren in der Geschichte des
Gerichts will Karlsruhe nun grundsätzlich über die Zulässigkeit der seit
2008 geltenden Speicherpflicht entscheiden. Fast 35.000 Bürger haben gegen
das Vorgehen Beschwerde eingelegt, über gut 60 Verfahren wurde in Karlsruhe
exemplarisch verhandelt.
Bei der Anhörung im vergangenen Dezember hatten die Richter Zweifel an
der weitreichenden Nutzbarkeit der Verbindungsdaten erkennen lassen. Es sei
fraglich, ob der Bundesgesetzgeber nicht klarere Grenzen für den Abruf der
Daten zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung hätte ziehen müssen, sagte
Präsident Papier damals. Spannend ist nun, ob das Gericht wie bei der
Online-Durchsuchung oder dem großen Lauschangriff lediglich deutliche
Grenzen setzt – oder ob es diesmal weiter geht.
Das Potenzial der Vorratsdatenspeicherung ist gewaltig: Die Kläger
befürchten einen „Dammbruch“ bei der Einschränkung von Grundrechten. Die
Sicherheitsbehörden sehen in dem Gesetz vor allem ein effektives
Ermittlungsinstrument und betonen die Notwendigkeit der Speicherung für die
Aufklärung von Straftaten.
In dem Verfahren gibt es drei Klägergruppen. Eine von ihnen vertritt der
FDP-Politiker Burkhard Hirsch, der Kläger und zugleich Anwalt der Gruppe
ist. Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik vertritt rund 34.900
Kläger. Der Grünen-Politiker Volker Beck hat mit mehr als 40 Abgeordneten
seiner Partei Beschwerde eingelegt. Auch Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
(FDP) gehört zu den Beschwerdeführern. Die amtierende Bundesjustizministerin
war aber wegen ihres „Rollenkonflikts“ nicht selbst zu der Anhörung
gekommen.
Nach dem seit 2008 geltenden Gesetz, das eine EU-Richtlinie umsetzt,
werden Verbindungsdaten aus der Telefon-, Mail- und Internetnutzung sowie
Handy-Standortdaten für sechs Monate gespeichert. Gesprächs- und
Mail-Inhalte sind nicht betroffen. Abrufbar sind sie für Zwecke der
Strafverfolgung sowie der Gefahrenabwehr. Das Gericht hat die Anwendbarkeit
des Gesetzes 2008 vorerst eingeschränkt. Laut einstweiliger Anordnungen
dürfen die Daten bis auf weiteres nur für die Verfolgung besonders schwerer
Straftaten genutzt werden.
Nach einem „Spiegel“-Bericht hat die neue EU-Justizkommissarin Viviane
Reding eine grundlegende Überprüfung der entsprechenden EU-Richtlinie
angekündigt. Die Vizepräsidentin der EU-Kommission wolle sich für das
richtige Gleichgewicht zwischen der Terrorismusbekämpfung und der Achtung
der Privatsphäre einsetzen und die Richtlinie noch in diesem Jahr auf den
Prüfstand stellen. Reding sieht demnach die bislang geltende Vorgabe
kritisch, nach der die Kommunikations-Verbindungsdaten aller Bürger ohne
jeden Verdacht von den Anbietern für mindestens sechs Monate gespeichert
werden müssen.
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