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Digitale Dividende: Verwaltungsgericht Köln lehnt Eilantrag von Kabel BW gegen die geplante Versteigerung ab
08.03.2010
Das Verwaltungsgericht Köln hat am 8. März den Eilantrag des
baden-württembergischen Kabelnetzbetreibers Kabel BW abgelehnt, mit
dem die für den April 2010 geplante Versteigerung von Frequenzen im
800 MHz-Bereich (sogenannte Digitale Dividende) an Mobilfunkanbieter
vorerst ausgesetzt werden sollte.
Den Eilantrag hatte Kabel BW damit begründet, dass die
zukünftige Nutzung der Frequenzen zu Störungen im Kabelnetz,
insbesondere aber bei den daran angeschlossen Kabelmodems, Receivern und
Set-Top Boxen führe, wie technische Studien zuvor belegt hatten. Der
Kabelnetzbetreiber hält die Vergabe der Frequenzen deswegen für
rechtswidrig, solange nicht sichergestellt ist, dass solche Störungen
nicht eintreten werden. Aus diesem Grunde hat Kabel BW gegen die
Entscheidung der Bundesnetzagentur, diese Frequenzen für den Mobilfunk
zu vergeben, Klage erhoben, über die noch nicht entschieden ist. Den
zeitgleich gestellten Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage mit dem
Ziel der Verhinderung der Versteigerung zum vorgesehenen Termin anzuordnen,
hat das Gericht abgelehnt.
Zur Begründung führte das Gericht aus, die
„befürchteten Störungen rechtfertigten nicht die Aussetzung
des Vergabeverfahrens“. Sie führten nicht dazu, dass die
vorgesehenen Frequenznutzungen mit den Kabelnutzungen der Antragstellerin
als von vornherein unverträglich anzusehen seien. Falls erforderlich,
könne auftretenden Störungen deswegen auch noch mit
„späteren Maßnahmen begegnet werden“, hieß es.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist unanfechtbar.
Fünf weitere Klagen anhängig
Beim Verwaltungsgericht Köln sind fünf weitere Klagen von
Kabelnetzbetreibern und Rundfunkveranstaltern gegen die
Frequenzversteigerung anhängig, die auf befürchtete technische
Störungen durch die bevorstehende Mobilfunknutzung der Frequenzen im
800 MHz-Band gestützt sind. Wann diese Klagen entschieden werden, ist
derzeit noch nicht absehbar. Sechs weitere Klagen von Unternehmen, die sich
an der Versteigerung beteiligen wollen, diese aber gleichwohl
vollständig oder jedenfalls wegen einzelner Versteigerungsbedingungen
für rechtswidrig halten, hat das Gericht für den 17. März
2010 zur mündlichen Verhandlung terminiert. Auch diese Unternehmen
haben Eilanträge gestellt, über die noch nicht entschieden worden
ist.
www.kabelbw.de
www.vg-koeln.nrw.de
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