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Medien

Digitale Dividende: Verwaltungsgericht Köln lehnt Eilantrag von Kabel BW gegen die geplante Versteigerung ab

08.03.2010

Das Verwaltungsgericht Köln hat am 8. März den Eilantrag des baden-württembergischen Kabelnetzbetreibers Kabel BW abgelehnt, mit dem die für den April 2010 geplante Versteigerung von Frequenzen im 800 MHz-Bereich (sogenannte Digitale Dividende) an Mobilfunkanbieter vorerst ausgesetzt werden sollte.

Den Eilantrag hatte Kabel BW damit begründet, dass die zukünftige Nutzung der Frequenzen zu Störungen im Kabelnetz, insbesondere aber bei den daran angeschlossen Kabelmodems, Receivern und Set-Top Boxen führe, wie technische Studien zuvor belegt hatten. Der Kabelnetzbetreiber hält die Vergabe der Frequenzen deswegen für rechtswidrig, solange nicht sichergestellt ist, dass solche Störungen nicht eintreten werden. Aus diesem Grunde hat Kabel BW gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur, diese Frequenzen für den Mobilfunk zu vergeben, Klage erhoben, über die noch nicht entschieden ist. Den zeitgleich gestellten Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage mit dem Ziel der Verhinderung der Versteigerung zum vorgesehenen Termin anzuordnen, hat das Gericht abgelehnt.

Zur Begründung führte das Gericht aus, die „befürchteten Störungen rechtfertigten nicht die Aussetzung des Vergabeverfahrens“. Sie führten nicht dazu, dass die vorgesehenen Frequenznutzungen mit den Kabelnutzungen der Antragstellerin als von vornherein unverträglich anzusehen seien. Falls erforderlich, könne auftretenden Störungen deswegen auch noch mit „späteren Maßnahmen begegnet werden“, hieß es. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Fünf weitere Klagen anhängig

Beim Verwaltungsgericht Köln sind fünf weitere Klagen von Kabelnetzbetreibern und Rundfunkveranstaltern gegen die Frequenzversteigerung anhängig, die auf befürchtete technische Störungen durch die bevorstehende Mobilfunknutzung der Frequenzen im 800 MHz-Band gestützt sind. Wann diese Klagen entschieden werden, ist derzeit noch nicht absehbar. Sechs weitere Klagen von Unternehmen, die sich an der Versteigerung beteiligen wollen, diese aber gleichwohl vollständig oder jedenfalls wegen einzelner Versteigerungsbedingungen für rechtswidrig halten, hat das Gericht für den 17. März 2010 zur mündlichen Verhandlung terminiert. Auch diese Unternehmen haben Eilanträge gestellt, über die noch nicht entschieden worden ist.

www.kabelbw.de

www.vg-koeln.nrw.de

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