Kommunikation
Unternehmen täuschen Verbraucher durch angebliche Kooperation mit Bundesnetzagentur
11.03.2010
In letzter Zeit werben Unternehmen schriftlich und telefonisch mit dem
falschen Hinweis, Mitarbeiter oder Kooperationspartner der
Bundesnetzagentur zu sein. Dabei versprechen die Unternehmen,
Datenmissbrauch kostenpflichtig zu bekämpfen. Häufig werden die
Verbraucher hierbei aufgefordert, ihre Bankverbindungsdaten zu nennen,
damit das Entgelt für eine Dienstleistung abgebucht werden kann. Mit
der Nennung der Bundesnetzagentur als Kooperationspartner soll offenbar der
Anschein von Seriosität erweckt werden. Verbraucher sollen zur
Herausgabe sensibler Daten und zu Geldzahlungen animiert werden, teilte die
Behörde am 11. März mit.
Aktuell liegen der Bundesnetzagentur z. B. Schreiben vor, in denen eine
Firma VDS-24 (Verbraucher Datenschutz-24), Postfach 281, Hofstraße 1,
40723 Hilden, wahrheitswidrig behauptet, Kooperationspartner der
Bundesnetzagentur zu sein. Für einen jährlichen
„Servicebeitrag“ in Höhe von 69 Euro sollen Verbraucher
angeblich vor Datenmissbrauch geschützt werden. Beschwerden der
Verbraucher über Werbeanrufe würden an die Behörde
weitergeleitet. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass ein solches
Kooperationsverhältnis weder mit VDS-24 noch mit sonstigen
Dienstleistern besteht. Sowohl das Unternehmen VDS-24 als solches als auch
die für VDS-24 handelnden Personen sind der Bundesnetzagentur nicht
bekannt. Außerdem stellt die Bundesnetzagentur ausdrücklich
klar, dass sich bei unverlangten Werbeanrufen jeder Verbraucher unmittelbar
und direkt an die Behörde wenden kann. Hierbei ist er nicht auf eine
kostenpflichtige Weiterleitung seines Anliegens durch Dritte, z. B. private
Dienstleister, angewiesen.
Die Bundesnetzagentur bittet auch zukünftig um Mitteilung
vergleichbarer Täuschungssachverhalte, um angemessen reagieren und
ggf. auch rechtliche Schritte einleiten zu können. Wichtig sind dabei
vor allem Informationen, die der Identifizierung der handelnden Personen
dienen, wie z. B. Name und eventuell mitgeteilte Kontaktdaten.
Weiterhin empfiehlt die Bundesnetzagentur Verbrauchern eindringlich,
sorgfältig mit ihren persönlichen Daten (Telefonnummern und
sonstigen Kontaktdaten, aber insbesondere auch Kontoverbindungsdaten)
umzugehen. Diese sollten nur gezielt und im Bedarfsfall an seriöse
Vertragspartner und Firmen weitergegeben werden. Im Zweifelsfall hilft hier
u. U. eine Nachfrage bei den örtlichen Verbraucherzentralen.
www.bundesnetzagentur.de
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