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Programm

ZAK-Medienwächter beanstanden Sendungen von Sat 1, 9 Live und DSF

16.03.2010

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat zwei Sendungen der Sat 1-Reihe „Schweinerei der Woche“, die im vergangenen Jahr unter anderem im Frühstücksfernsehen des Senders ausgestrahlt wurden, wegen des Verstoßes gegen Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrages beanstandet. Die beanstandeten Beiträge verstoßen nach Auffassung der Landesmedienanstalten gegen die gesetzliche Pflicht zur Überprüfung der Wahrheit, indem sie Sachverhalte verfälschen und durch unvollständige Berichterstattung ein verzerrendes Bild der Wirklichkeit ergeben, teilte die ZAK am 16. März mit. Dazu liegen nach Auffassung der Landesmedienanstalten auch Verstöße gegen das Gebot der Sachlichkeit und gegen journalistische Grundsätze vor.

Erneut Bußgelder gegen 9 Live

Wegen Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung in zwei Sendungen hat die ZAK zudem erneut Bußgelder gegen 9 Live von insgesamt 20.000 Euro verhängt. Die Direktoren ahndeten damit unter anderem den verbotenen Aufbau von Zeitdruck und die Irreführung über Auswahlverfahren und Einwahlchance. Beanstandet wurde bei 9 Live auch die Ausstrahlung einer Sendung, die von einem Wettveranstalter gesponsert und dessen Logo und Schriftzug immer wieder eingeblendet wurde. Die Direktoren sahen hier einen Verstoß gegen das Schleichwerbeverbot und das Verbot der Programmbeeinflussung durch den Sponsor.

ZAK hält an Bußgeldern gegen Sat 1 fest

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht sieht außerdem keine Veranlassung dazu, vier Bußgeldbescheide wegen Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung gegen Sat 1 zurückzunehmen. Der Sender hatte gegen die im vergangenen November zugestellten Bescheide Einspruch erhoben. Die Kommission hatte Verstöße in verschiedenen Gewinnspielsendungen „Quiznight“ gegen Vorgaben der Gewinnspielsatzung geahndet. Nach Prüfung der Sendungen hatten die Experten der Landesmedienanstalten unter anderem verbotenen Zeitdruck, irreführende Angaben zu den Einwahlchancen, Verstöße gegen Informationspflichten und irreführende Angaben zum Schwierigkeitsgrad eines Rätsels festgestellt.

Zu viel Werbung bei DSF

Wegen Überschreitung der zulässigen Werbezeiten hat die ZAK zudem eine Beanstandung gegenüber DSF beschlossen. Der Sender hatte an mehreren Tagen im November in der Zeit zwischen 5.00 und 6.00 Uhr morgens den zulässigen Anteil an Sendezeit für Werbespots und Teleshopping-Spots überschritten und damit gegen den Rundfunkstaatsvertrag und die Werberichtlinien der Landesmedienanstalten verstoßen.

www.alm.de

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