Programm
ZAK-Medienwächter beanstanden Sendungen von Sat 1, 9 Live und DSF
16.03.2010
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten
(ZAK) hat zwei Sendungen der Sat 1-Reihe „Schweinerei der
Woche“, die im vergangenen Jahr unter anderem im
Frühstücksfernsehen des Senders ausgestrahlt wurden, wegen des
Verstoßes gegen Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrages beanstandet.
Die beanstandeten Beiträge verstoßen nach Auffassung der
Landesmedienanstalten gegen die gesetzliche Pflicht zur
Überprüfung der Wahrheit, indem sie Sachverhalte verfälschen
und durch unvollständige Berichterstattung ein verzerrendes Bild der
Wirklichkeit ergeben, teilte die ZAK am 16. März mit. Dazu liegen nach
Auffassung der Landesmedienanstalten auch Verstöße gegen das
Gebot der Sachlichkeit und gegen journalistische Grundsätze vor.
Erneut Bußgelder gegen 9 Live
Wegen Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung in zwei
Sendungen hat die ZAK zudem erneut Bußgelder gegen 9 Live von
insgesamt 20.000 Euro verhängt. Die Direktoren ahndeten damit unter
anderem den verbotenen Aufbau von Zeitdruck und die Irreführung
über Auswahlverfahren und Einwahlchance. Beanstandet wurde bei 9 Live
auch die Ausstrahlung einer Sendung, die von einem Wettveranstalter
gesponsert und dessen Logo und Schriftzug immer wieder eingeblendet wurde.
Die Direktoren sahen hier einen Verstoß gegen das Schleichwerbeverbot
und das Verbot der Programmbeeinflussung durch den Sponsor.
ZAK hält an Bußgeldern gegen Sat 1 fest
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht sieht außerdem
keine Veranlassung dazu, vier Bußgeldbescheide wegen
Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung gegen Sat 1
zurückzunehmen. Der Sender hatte gegen die im vergangenen November
zugestellten Bescheide Einspruch erhoben. Die Kommission hatte
Verstöße in verschiedenen Gewinnspielsendungen
„Quiznight“ gegen Vorgaben der Gewinnspielsatzung geahndet.
Nach Prüfung der Sendungen hatten die Experten der
Landesmedienanstalten unter anderem verbotenen Zeitdruck, irreführende
Angaben zu den Einwahlchancen, Verstöße gegen
Informationspflichten und irreführende Angaben zum Schwierigkeitsgrad
eines Rätsels festgestellt.
Zu viel Werbung bei DSF
Wegen Überschreitung der zulässigen Werbezeiten hat die ZAK
zudem eine Beanstandung gegenüber DSF beschlossen. Der Sender hatte an
mehreren Tagen im November in der Zeit zwischen 5.00 und 6.00 Uhr morgens
den zulässigen Anteil an Sendezeit für Werbespots und
Teleshopping-Spots überschritten und damit gegen den
Rundfunkstaatsvertrag und die Werberichtlinien der Landesmedienanstalten
verstoßen.
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