CE-Info
MPEG-2-Patentinhaber klagen gegen Aldi und Lidl
17.03.2010
Vor dem Landgericht Düsseldorf haben mehrere MPEG-2-Patentinhaber
unabhängige Patentverletzungsklagen gegen die Lebensmittel-Discounter Aldi
Nord GmbH & Co. oHG („Aldi Nord“), die Aldi Süd GmbH & Co. oHG („Aldi Süd“)
sowie gegen die Lidl Stiftung & Co. KG und die Lidl Dienstleistung GmbH &
Co. KG („Lidl“) eingereicht. Dies teilte die amerikanische MPEG LA am 16.
März mit. Bei den Klagen gehe es um die Verletzung von Patenten in Bezug
auf die Videokompression MPEG-2, die bei der Verbreitung von digitalem
Fernsehen eingesetzt wird.
Den Klagen zufolge bieten Aldi Nord und Aldi Süd in Deutschland Produkte
wie z. B. Desktop-Computer, Laptops, Set-Top-Boxen, DVD-Spieler,
Blu-ray-Player und Digitalfernseher an, davon einige unter Aldi Süds
eigener Hausmarke Tevion, welche patentgeschützte MPEG-2-Verfahren ohne
Lizenz nutzen. In den Klagen wird weiter ausgeführt, dass Lidl in
Deutschland Produkte anbietet wie z. B. Laptops, Set-Top-Boxen, DVD-Spieler
und Digitalfernseher, teilweise unter Lidls eigener Hausmarke Silvercrest,
welche patentgeschützte MPEG-2-Verfahren ohne Lizenz nutzen. Unter anderem
fordern die Klagen die Zahlung von Schadensersatz sowie die Verurteilung
von Aldi Nord, Aldi Süd und Lidl sowohl zur Unterlassung der Verwendung von
MPEG-2-Patenten in ihren Produkten als auch zur Unterlassung des Anbietens,
der Vermarktung oder des Imports dieser Produkte.
„Wir erwarten von allen Einzelhändlern, die MPEG-2-Produkte unter ihrer
eigenen Hausmarke vertreiben, dass sie ihren Lizenzierungsverpflichtungen
in gleicher Weise wie andere Markenhersteller nachkommen. Dabei steht ihnen
unsere MPEG-2-Lizenz zur Verfügung“, sagte Larry Horn, Präsident und CEO von
MPEG LA.
www.mpegla.com
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