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Kabel

Mainzer Kabelkunden können zwischen KDG und Primacom wählen

17.03.2010

Fernsehhaushalte in Mainz können Kabelfernsehen von Kabel Deutschland (KDG) und Primacom beziehen, wie die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz am 17. März mitteilte. Den Verbraucherschützern zufolge erhielten derzeit viele Haushalte in der rheinland-pfälzischen Hauptstadt Werbebriefe der beiden Kabelnetzbetreiber. „Kunden sollten die Angebote und Vertragsbedingungen sorgfältig prüfen“, sagte Michael Gundall, Fernsehexperte der Verbraucherzentrale.

Hintergrund dieser einmaligen Situation ist ein Rechtsstreit zwischen den beiden Kabelnetzbetreibern über die Vermarktung des digitalen Fernsehens. Kabel Deutschland ist Eigentümer des Kabelfernsehnetzes in Mainz, während Primacom in der Vergangenheit für die Vermarktung zuständig war. Kunden mit Einzelnutzervertrag sollten prüfen, ob sich ein Wechsel des Kabelnetzbetreibers lohnt. In vielen Mehrfamilienhäusern gibt es längerfristige Mehrnutzerverträge über die Versorgung mit analogem Kabelfernsehen. Diese werden dann meist vom Eigentümer über die Nebenkosten abgerechnet. Wer zusätzlich in den Genuss von digitalem Kabelfernsehen kommen möchte, kann sich seit Januar zwischen den beiden Anbietern entscheiden.

„Während Primacom eine 24-monatige Vertragslaufzeit anbietet, beträgt die Mindestvertragslaufzeit bei Kabel Deutschland nur zwölf Monate. Allerdings schließt man bei Kabel Deutschland gemeinsam mit dem Digitalvertrag automatisch noch ein Pay-TV-Abo namens „Kabel Digital Home“ mit ab. Dieses verursacht – sofern man es nicht rechtzeitig kündigt – nach einem kostenfreien Testzeitraum zusätzliche Kosten“, erläuterte Gundall.

www.vz-rlp.de

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