Kabel
Mainzer Kabelkunden können zwischen KDG und Primacom wählen
17.03.2010
Fernsehhaushalte in Mainz können Kabelfernsehen von Kabel
Deutschland (KDG) und Primacom beziehen, wie die Verbraucherzentrale
Rheinland-Pfalz am 17. März mitteilte. Den Verbraucherschützern
zufolge erhielten derzeit viele Haushalte in der rheinland-pfälzischen
Hauptstadt Werbebriefe der beiden Kabelnetzbetreiber. „Kunden sollten
die Angebote und Vertragsbedingungen sorgfältig prüfen“,
sagte Michael Gundall, Fernsehexperte der Verbraucherzentrale.
Hintergrund dieser einmaligen Situation ist ein Rechtsstreit zwischen
den beiden Kabelnetzbetreibern über die Vermarktung des digitalen
Fernsehens. Kabel Deutschland ist Eigentümer des Kabelfernsehnetzes in
Mainz, während Primacom in der Vergangenheit für die Vermarktung
zuständig war. Kunden mit Einzelnutzervertrag sollten prüfen, ob
sich ein Wechsel des Kabelnetzbetreibers lohnt. In vielen
Mehrfamilienhäusern gibt es längerfristige
Mehrnutzerverträge über die Versorgung mit analogem
Kabelfernsehen. Diese werden dann meist vom Eigentümer über die
Nebenkosten abgerechnet. Wer zusätzlich in den Genuss von digitalem
Kabelfernsehen kommen möchte, kann sich seit Januar zwischen den
beiden Anbietern entscheiden.
„Während Primacom eine 24-monatige Vertragslaufzeit anbietet,
beträgt die Mindestvertragslaufzeit bei Kabel Deutschland nur
zwölf Monate. Allerdings schließt man bei Kabel Deutschland
gemeinsam mit dem Digitalvertrag automatisch noch ein Pay-TV-Abo namens
„Kabel Digital Home“ mit ab. Dieses verursacht – sofern
man es nicht rechtzeitig kündigt – nach einem kostenfreien
Testzeitraum zusätzliche Kosten“, erläuterte Gundall.
www.vz-rlp.de
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