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Weitere Klagen gegen Frequenzauktion abgewiesen
18.03.2010
Das Kölner Verwaltungsgericht hat Klagen von mehreren Unternehmen gegen
die Bietregeln bei der Auktion von Mobilfunkfrequenzen im April abgewiesen.
Die Einwände der Mobilfunker E-Plus und Telefónica O2 sowie des
Breitbandanbieters Airdata gegen das Vergabeverfahren der Bundesnetzagentur
wurden abgelehnt, sagte ein Sprecher des Gerichts am 18. März. Damit ist ein
weiteres Hindernis für die bislang größte Versteigerung von
Mobilfunkfrequenzen am 12. April aus dem Weg geräumt.
In einer ersten Stellungnahme teilte der drittgrößte deutsche
Mobilfunkbetreiber E-Plus mit, dass sich das Unternehmen weitere rechtliche
Schritte vorbehalten werde. Unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits werde
sich E-Plus aber an der Versteigerung der Frequenzen beteiligen. Ein
O2-Sprecher sagte: „Wir respektieren die Entscheidung, werden die
rechtliche Grundlage aber prüfen.“
Die Unternehmen hatten wegen möglicher Rechtsverstöße im
Vergabeverfahren die Gerichte angerufen. Sie sehen sich gegenüber den
beiden Marktführern T-Mobile und Vodafone benachteiligt. Zuvor war bereits
der Kabelnetzbetreiber Kabel Baden-Württemberg vor dem gleichen Gericht mit
einem Eilantrag gescheitert.
Für die geplante Versteigerung am 12. April hat die Bundesnetzagentur
nur die vier deutschen Mobilfunkbetreiber zugelassen. Die Versteigerung ist
die größte, die die Behörde bislang durchgeführt hat. Bei der Auktion geht
es unter anderem um die Vergabe von Rundfunkfrequenzen aus dem Bereich 800
Megahertz, die durch die Digitalisierung frei geworden sind. Sie sollen
genutzt werden, um auf dem Land die Versorgung der Menschen mit schnellen
Internetzugängen über Funk zu verbessern.
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