Medien
BLM legt Modell zur Konzentrationsmessung und Gewichtung der Medien für die Meinungsbildung vor
18.03.2010
Auf Basis konzeptioneller Vorgaben der Bayerischen Landeszentrale
für neue Medien (BLM) hat TNS Infratest im Auftrag der Landeszentrale
in einer repräsentativen Studie das Gewicht der Medien für die
Meinungsbildung ermittelt. Danach hat das Fernsehen mit einem Anteil von
rund 40 Prozent nach wie vor das größte Gewicht, vor den
Tageszeitungen mit 25 Prozent, dem Internet mit 15 Prozent, dem Radio mit
15 Prozent sowie den Zeitschriften mit einem Anteil von fünf Prozent.
Dies teilte die BLM am 18. März mit. Die Erhebung wurde
durchgeführt im Herbst 2009 bei 2.000 Personen in Privathaushalten in
Deutschland. Sie ist damit repräsentativ für 67,0 Millionen
Bundesbürger ab 14 Jahre.
Die ermittelten Gewichte der Medien sind Teil des BLM-Modells zur
Bestimmung der Relevanz der Medien in verwandten Märkten in Bezug zum
Fernsehen und möglicher Schwellenwerte zur Vermutung von
Meinungsmacht, die als Grundlage für die geplante Novellierung des
Rundfunkstaatsvertrags dienen können. Das Modell, das am 17. März
in Berlin im Rahmen eines Forums der Landeszentrale zu „Medien und
Meinungsmacht“ vorgestellt wurde, beinhaltet einen fünfstufigen
Ansatz, zu dem im Einzelnen gehört
- die Bestimmung der meinungsrelevanten Mediengattungen wie Fernsehen,
Zeitungen, Zeitschriften, Hörfunk und Internet,
- die Ermittlung der Reichweiten der meinungsrelevanten Medien auf Basis
anerkannter und regelmäßiger Reichweitenstudien wie Media
Analyse und GFK-Meter,
- die Bestimmung der Berechnungsmethode und Messgrößen zur
Ermittlung der Schwellenwerte für konzentrationsrechtliche
Maßnahmen,
- die Ermittlung der Relevanz bzw. Gewichtung der für die
Meinungsbildung relevanten Mediengattungen auf Basis einer
repräsentativen empirischen Erhebung,
- die Festlegung der Schwellenwerte für die Vermutung
vorherrschender Meinungsmacht auf Basis der ermittelten
Gewichtungsfaktoren.
Auf Basis der ermittelten Gewichte der einzelnen Mediengattungen
können die Schwellenwerte für die Vermutung von Meinungsmacht
definiert werden und in bestimmten zeitlichen Abständen auf Basis des
von BLM und TNS Infratest entwickelten Forschungskonzepts aktualisiert
werden. Dem Gesetzgeber wird somit die Möglichkeit gegeben, auf der
Grundlage repräsentativer Marktdaten bzw. eines empirisch
abgesicherten Forschungskonzepts die Schwellenwerte im Rahmen der geplanten
Novellierung der konzentrationsrechtlichen Bestimmungen im
Rundfunkstaatsvertrag festzulegen und in zeitlichen Abständen zu
aktualisieren. Nach Auffassung der BLM sollte ein Unternehmen nicht mehr
als ein Sechstel am gesamten Meinungsmarkt erhalten können.
Die Unternehmen würden mit dem Modell, so BLM-Präsident Ring,
einen praxisgerechten Rahmen für die Planung von Übernahmen und
Fusionen im Medienbereich erhalten, der zudem flexibel an die
veränderten Bedingungen im Medienmarkt angepasst werden kann. Einem
Unternehmen könnte bei Überschreiten der Schwellenwerte
ermöglicht werden, seine Marktstellung auf medienrelevanten
Märkten durch Aufgabe von ihm zurechenbaren Beteilungen entsprechend
zu vermindern. Der Gesetzgeber erhält auf Basis des Modells auch die
notwendige Flexibilität, auf den durch Digitalisierung und
Medienkonvergenz ausgelösten Strukturwandel reagieren zu
können.
Auf Basis der Ergebnisse der vorgelegte Studie regt Ring zudem an, dass
der Gesetzgeber neben der Festlegung von Schwellenwerten für die
verwandten Märkte im Rahmen der Novellierung des
Rundfunkstaatsvertrags zusätzlich Regeln für die sonstigen
relevanten Märkte erlässt, insbesondere für
Netze/Plattformen sowie Suchmaschinen. Immerhin 37 Prozent der Nutzer, die
im Internet Informationen gesehen oder gelesen haben, wurden über
einen Suchmaschine zur Information geleitet – zu 98 Prozent über
Google, zu 15 Prozent über msn, zu acht Prozent über Bing, zu
fünf Prozent über Yahoo und zu ein Prozent über Ask.com.
Google verfügt damit in Deutschland zweifellos über eine
marktbeherrschende Stellung auch im Bereich der meinungsbildenden
Informationssuche.
www.blm.de
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