Kommunikation
BGH muss über WLAN-Missbrauch entscheiden
18.03.2010
Haftet ein Computerbesitzer, wenn sein ungeschütztes WLAN-Netz
missbraucht wird und zum Beispiel illegal Musikdateien aus einer
Tauschbörse heruntergeladen werden? Und wie stark muss sich der
Inhaber eines solchen lokalen Funknetzes davor schützen? Mit diesen
Fragen rund um drahtlose Internetzugänge setzt sich seit 18. März
der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe auseinander. Die Entscheidung der
Richter dürfte weitreichende Folgen haben für Plattenfirmen und
Anbieter von Klingeltönen oder Musikfans, die ihre Stücke etwa
auf Tauschbörsen durch sogenanntes Filesharing (die Weitergabe von
Dateien) anbieten. Unklar war nach der Verhandlung, ob noch am 18.
März ein Urteil verkündet werden würde.
„Dass die WLAN-Piraterie ein Massenphänomen geworden ist, das
wissen wir heute alle“, sagte der Staatsanwalt in seinem
Plädoyer. Unverschlüsselte Funknetze eröffneten praktisch
jedem Dritten den Zugang zum Internet – ob unberechtigt oder erlaubt.
Dieser bleibt anonym, denn registriert wird immer nur die IP-Adresse des oft
arglosen Anschlussinhabers.
Im Fall des BGH wird um die Verletzung von Urheberrechten des Pop-Songs
„Sommer unseres Lebens“ gestritten, die das Plattenlabel 3p des
Rappers Moses Pelham beklagt. Während die Firma behauptet, der Besitzer
des Internetanschlusses habe das Lied auf einer Tauschbörse angeboten
und nicht ausreichend vor Missbrauch geschützt, wehrt sich der
Beklagte. Er sei im Urlaub gewesen, zudem sei der Stecker aus der Steckdose
gezogen und so der Stromkreis unterbrochen gewesen. Ob auch der wichtige
WLAN-Router ausgeschaltet war, blieb unklar.
Die Vorinstanzen in Frankfurt waren sich nicht einig in ihren
Entscheidungen zu diesem Fall. Während das Oberlandesgericht
entschied, dass der WLAN-Inhaber grundsätzlich nicht haften muss,
folgte das Landgericht zahlreichen vorherigen Entscheidungen. Demnach muss
der Anschlussbesitzer sicherstellen, dass sein WLAN stets ausreichend
geschützt ist vor Missbrauch, ansonsten darf er als sogenannter
Störer abgemahnt werden.
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