Kommunikation
BREKO: Neues Telekommunikationsgesetz setzt Impulse für wettbewerblichen Breitbandausbau
13.02.2012
Der Bundesverband Breitbandkommunikation e. V. (BREKO) hat am 13. Februar
die Verabschiedung des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) durch
Bundestag und Bundesrat begrüßt. Das Gesetz kann damit
kurzfristig in Kraft treten. „Es ist gut, dass der Gesetzgeber den
vereinzelt aus der Politik erhobenen Forderungen nach der Einführung
eines Breitband-Universaldienstes nicht nachgegeben hat, sondern
stattdessen das Telekommunikationsrecht für innovative
Verlegetechniken und neue Infrastruktursynergien öffnet, die dem
Breitbandausbau in Deutschland, gerade auch in der Fläche, viele
Impulse geben können“, sagte BREKO-Präsident Ralf Kleint.
Dabei seien auch Vorschläge und Forderungen des BREKO, wie zum
Beispiel die Einführung des sogenannten „Microtrenching“,
berücksichtigt worden. Beim „Microtrenching“ handelt es
sich um eine neue Art der unterirdischen Leitungsverlegung, durch die
aufwendige und kostenintensive Tiefbauarbeiten durch Fräsetechniken
ersetzt werden können. „Das Microtrenching-Verfahren wird vor
allem in Baden-Württemberg von einigen BREKO-Mitgliedern bereits mit
Erfolg eingesetzt“, erläutert BREKO-Geschäftsführer
Stephan Albers, „die rechtliche Absicherung dieser innovativen
Verlegetechnik im TKG ist gleichwohl wichtig, da die gesetzlichen
Grundlagen im Straßenbaurecht der einzelnen Bundesländer
unterschiedlich sind und gegebenenfalls an die neue
telekommunikationsrechtliche Regelung angepasst werden
müssen.“
Tiefbaukosten wesentlicher Faktor
Weiter soll das neue Telekommunikationsrecht zusätzliche
Synergiepotenziale durch die Mitnutzung von vorhandenen Infrastrukturen, z.
B. entlang von Bundesautobahnen oder Wasserstraßen, freisetzen.
„Die Tiefbaukosten sind der wesentliche Faktor beim Ausbau einer
hochleistungsfähigen Breitbandinfrastruktur“, so Ralf Kleint.
„Alles, was dazu beitragen kann, diese Kosten zu senken, wird den
Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze beschleunigen.“ Dabei
gebe es keinen Königsweg. Vielmehr stelle das neue Gesetz ein
vielfältiges Instrumentarium bereit, auf das die am
Infrastrukturaufbau beteiligten Unternehmen und Institutionen je nach den
Gegebenheiten vor Ort zurückgreifen könnten. „Wichtig ist,
dass die neuen gesetzlichen Möglichkeiten durch die Einführung
entsprechender Prozesse und die im Einzelfall erforderliche Anpassung
weiterer Vorschriften schnell belebt und für die investierenden
Unternehmen operativ nutzbar gemacht werden“.
Novelle macht Vertragsstrafen möglich
Einen Vorzug des neuen Telekommunikationsgesetzes sieht der
größte deutsche Glasfaserverband auch in der neu geschaffene
Möglichkeit für die Bundesnetzagentur, Vertragsstrafen
gegenüber dem marktbeherrschenden Unternehmen anzuordnen, um die
fristgerechte Bereitstellung von Vorleistungen zu verbessern. „Die
Einführung von Vertragsstrafen für den Fall der verspäteten
Bereitstellung von Vorleistungen durch das marktbeherrschende Unternehmen
dient vor allem den Kunden“, erläutert
BREKO-Geschäftsführer Stephan Albers. „Viele Kunden sind zu
Recht verärgert, dass die von ihnen beauftragte Umstellung auf einen
alternativen Anbieter nicht termingerecht erfolgt. Dies liegt in den
meisten Fällen daran, dass die Telekom die von den Wettbewerbern
benötigte Vorleistung, wie zum Beispiel den Zugang zur
Teilnehmeranschlussleitung, nicht innerhalb der vertraglich vorgesehenen
Fristen bereitstellt. Bisher fehlte es hier an wirksamen Sanktionen, um die
Telekom zu einem vertragsgemäßen Verhalten anzuhalten. Diese
Möglichkeit bekommt die Bundesnetzagentur jetzt durch das neue
Telekommunikationsgesetz.“
www.brekoverband.de
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