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- Bewährungsstrafen im Prozess um Computerbetrug mit günstigem Pay-TV

Bewährungsstrafen im Prozess um Computerbetrug mit günstigem Pay-TV
(dpa) - Im Prozess um gehacktes Pay-TV sind drei der vier Angeklagten wegen bandenmäßigen Computerbetrugs zu Haftstrafen zwischen acht Monaten und zwei Jahren verurteilt worden. Die 4. große Jugendkammer des Landgerichts in Lüneburg setzte die Strafen am Dienstag zur Bewährung aus. Einer der angeklagten jungen Männer zwischen 22 und 26 Jahren bekam eine Verwarnung. Vorausgegangen war eine Absprache zwischen den Prozessbeteiligten. Die Angeklagten kommen aus Niedersachsen, Bayern und Nordrhein-Westfalen.
Sie sollen per Internet Pay-TV zum Schnäppchenpreis angeboten haben.
Sie räumten die Vorwürfe im Rahmen des Deals weitgehend ein. Über das selbst eingerichtete Internetportal iStreams.to hatten sie laut Anklage zwischen Oktober 2011 und Februar 2016 illegale Streaminginhalte angeboten. Dabei sollen sie das Signal von Sky geknackt und dann günstiger unverschlüsselt offeriert haben. Rund 7400 Internetnutzer griffen laut Staatsanwaltschaft zu und buchten insgesamt mehr als 20 000 Streaming-Pakete.
Mit Sky hatten die jungen Männer während des Verfahrens im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs zudem Schadenersatzzahlungen von insgesamt 150 000 Euro vereinbart. Allein auf die beiden Hauptangeklagten entfallen davon jeweils 70 000 Euro. Der Sender hatte den Schaden durch entgangene Abonnements vor Prozessbeginn auf mehr als 3,1 Millionen Euro beziffert. Insbesondere die deutschen Lizenzhalter von Fußballübertragungen sehen ihre Geschäfte seit Jahren durch illegale Livestreams bedroht.
Laut Staatsanwaltschaft sollen die Angeklagten rund 250 000 Euro vereinnahmt haben, die Kammer ging am Ende von einem niedrigeren Betrag aus. Der nur verwarnte 23 Jahre alte Mann soll lediglich rund 100 Euro bekommen haben, es ging ihm hauptsächlich darum, selbst gratis Fußball sehen zu können.
Vor allem ihrem Alter und den Geständnissen hatten die Angeklagten letztlich zu verdanken, dass sie Bewährungsstrafen bekamen. Der Jüngste war zu Beginn der Taten erst 15. „Das hat nichts mehr mit Kinderstreichen zu tun“, betonte der Vorsitzende Richter Axel Knaack in seiner Urteilsbegründung. „Das ist eine ganz erhebliche Straftat.“
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