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Bundesregierung will Regelung zu TV-Kosten weiterhin kippen
(dpa) - Trotz scharfer Kritik von Kommunen und Teilen der Wirtschaft will die Bundesregierung eine Regelung zur sogenannten Umlagefähigkeit von Fernseh-Kosten abschaffen. Mieter dürften nicht wie bisher verpflichtet werden, für den Bezug von Kabel-TV und anderen Telekommunikationsdienstleistungen zu zahlen, heißt es in einem Gesetzesentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Er soll kommende Woche im Bundeskabinett beschlossen werden, danach sollen Bundestag und Bundesrat zustimmen. Vodafone und andere Branchenvertreter laufen dagegen Sturm. Sie warnten am Donnerstag vor höheren Kosten für die Verbraucher.
Bisher sind Fernsehkosten „umlagefähig“ - der Vermieter kann einen Vertrag mit einem Anbieter abschließen und die Kosten auf alle Mieter umlegen. Acht bis zehn Euro werden dadurch pro Mieter fällig. Zahlen müssen alle - auch Fernsehverweigerer. Der Vorteil daran: Weil alle mitmachen, ist der Preis pro Haushalt relativ günstig - schließlich haben die Netzbetreiber bei Großverträgen mit vielen Nutzern weniger Verwaltungskosten und andere Ausgaben zu stemmen. Einzelverträge würden grob gesagt das Doppelte kosten. Nicht nur Vodafone pocht auf eine Beibehaltung der Umlagefähigkeit, sondern auch der Deutsche Städtetag und Wohnungsbaugesellschaften. Sie warnen vor Mehrkosten für Verbraucher, die vor allem ärmere Menschen hart treffen würden.
Das zuständige Bundeswirtschaftsministerium verspricht sich von der Abschaffung der auch Nebenkostenprivileg genannten Regelung hingegen mehr Wettbewerb und dadurch Vorteile für den Verbraucher. „Unsere europäischen Nachbarn kommen ohne die Umlagefähigkeit aus und haben gleichzeitig günstige Preise für die TV-Versorgung“, so ein Sprecher.
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