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Filme und Serien umsonst gucken: Wann Streamen erlaubt ist
(dpa/tmn) - Urheberrechtlich geschützte Filme aus dem Netz herunterzuladen, ist illegal. Eine Abmahnung droht. Beim Streaming sah das lange anders aus, da die Dateien nicht dauerhaft auf dem heimischen Rechner gespeichert, sondern nur über den Browser oder eine App abgerufen werden, so die Stiftung Warentest.
Doch 2017 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), das auch Streaming das Urheberrecht eines anderen verletzen und damit illegal sein kann (Az.: C-527/15). Allerdings nur dann, wenn Nutzer auch hätten erkennen können, dass sie auf eine illegale Quelle zugreifen.
Doch wann ist das eigentlich der Fall? Laut Stiftung Warentest gibt das Urteil einen wichtigen Anhaltspunkt: „Streamen Nutzer kostenlos Filme oder Musik, die sonst nur kostenpflichtig angeboten werden - etwa über Pay-TV-Sender wie Sky -, müssen sie damit rechnen, dass es sich um eine illegale Quelle handelt.“ Dies gelte auch für aktuelle Live-Streams von Sportevents wie etwa Spielen der Fußball-Bundesliga.
Zudem lassen sich illegale Streaming-Portale auch am Angebot erkennen. Etwa, wenn aktuelle Kinofilme kostenlos im Netz angeboten würden, speziell wenn erkennbar von der Leinwand abgefilmt wurde.
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