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- ANGA – „Europäisches Parlament vergibt Chance zu ausgewogener Regulierung der Netzneutralität“
DAUN, 04.04.2014 - 14:21 Uhr
Diesen Artikel:
Digitale Welt - Internet
ANGA – „Europäisches Parlament vergibt Chance zu ausgewogener Regulierung der Netzneutralität“
Der Kabelverband ANGA sieht „erheblichen Diskussionsbedarf“ beim Regulierungsansatz für Netzneutralität und qualitätsgesicherte Dienste. Dies teilte der Verband am 3. April mit. Das Europäische Parlament habe mit dem verabschiedeten Verordnungsentwurf für einen Digitalen Binnenmarkt die Gelegenheit versäumt, eine praxistaugliche und ausgewogene Regulierung der Netzneutralität zu schaffen, kritisierte die ANGA. Der Verordnungsentwurf sehe zwar vor, dass es TK-Netzbetreibern freistehen soll, Endkunden qualitätsgesicherte Spezialdienste – etwa für Videokonferenzen oder Gesundheitsdienste – anzubieten. Gleichzeitig habe das Europäische Parlament jedoch zahlreiche Restriktionen eingefügt, die das Angebot solcher Dienste in der Praxis erheblich erschweren würden. So sei zum einen unklar, ob TK-Netzbetreiber überhaupt entsprechende Vereinbarungen mit Inhalteanbietern abschließen dürfen. Zum anderen sollen Spezialdienste künftig nur über logisch getrennte Kapazität in den Netzen erbracht werden. Das erfordere wiederum ein Vorhalten von Kapazität, die sonstigen Anwendungen nicht zur Verfügung steht. „Notwendig ist eine praxistaugliche Ausgestaltung der Regeln, um Netzneutralität zu garantieren und gleichzeitig die Entwicklung qualitätsgesicherter Dienste zu ermöglichen. Nur so können die nachhaltige Wertschöpfung in den Netzen gesichert und innovative Dienste gefördert werden“, betonte ANGA-Geschäftsführerin Andrea Huber.
„Vorgaben führen zu Mehrbelastungen für Netzbetreiber und Kunden“
Positiv zu bewerten sei aus Sicht der Kabelnetzbetreiber, dass das Europäische Parlament den Kundenschutz im TK-Markt lieber in einer nationalstaatlich auszugestaltenden Richtlinie bearbeiten möchte. Die Kommission hatte in ihrem Entwurf vom September 2013 eine europaweit unmittelbar gültige Verordnung mit dezidierten Vorgaben für Unternehmen und Regulierungsbehörden vorgesehen. In einer Richtlinie kann den Besonderheiten der nationalen TK-Märkte besser Rechnung getragen werden. Insgesamt bestehe aber auch beim Thema Kundenschutz noch erheblicher Diskussionsbedarf. Hierzu Huber: „Die im Entwurf enthaltenden Vorgaben zu Transparenz, Kündigungsfristen und Anbieterwechsel sind aufgrund existierender Vorgaben in Deutschland unnötig und führen ausschließlich zu Mehrbelastungen für die Netzbetreiber und ihre Kunden.“ Die ANGA werde sich auch nach der Europawahl intensiv an der weiteren Diskussion zum Verordnungsentwurf beteiligen, hieß es abschließend.
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