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Bundesregierung stärkt Verbraucherrechte im Internet
(dpa) - Die Bundesregierung will Verbraucherrechte stärken und dafür sorgen, dass Angebote im Internet transparenter werden. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzesentwurf aus dem Justizministerium, der eine EU-Richtlinie umsetzen soll. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Vergleichsplattformen im Internet angeben müssen, nach welchen Kriterien sie Waren und Dienstleistungen bewerten. Zudem müssen Plattformen und Suchmaschinen kennzeichnen, wenn Anbieter für eine bessere Platzierung unter den Suchergebnissen bezahlen. Angegeben werden muss auch, ob Angebote von Unternehmen oder Privatpersonen stammen.
Auch bei Bewertungen von Produkten sieht der Gesetzesentwurf eine Verbesserung für Verbraucher vor: Demnach sollen Anbieter in Zukunft darstellen, ob und wie sie die Echtheit von Bewertungen sicherstellen. Gefälschte Bewertungen sind laut Gesetzesentwurf ausdrücklich verboten. Käufer, die durch verbotene Geschäftspraktiken geschädigt werden, haben in Zukunft einen Anspruch auf Schadenersatz.
Der Gesetzesentwurf soll auch Abzocke bei Kaffeefahrten verhindern.
Demnach müssen Anbieter die Teilnehmer an einer solchen Fahrt besser informieren. Der Verkauf von Medizinprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln soll verboten werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 10 000 Euro. „Gerade ältere Menschen werden häufig bei sogenannten „Kaffeefahrten“ unter Druck gesetzt und über den Tisch gezogen“, erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). „Diese besonders miesen Praktiken wollen wir deutlich erschweren und Verbraucherinnen und Verbraucher besser schützen. Hierzu verschärfen wir die Anzeige- und Informationspflichten der Veranstalter und erhöhen den Bußgeldrahmen deutlich. Darüber hinaus werden.“
Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) sagte, dass es verantwortungslos sei, die Sorge um die Gesundheit gerade älterer Menschen auszunutzen. „Dieses Modell darf keinen Erfolg mehr haben - vor allem, um gesundheitliche Risiken für die Verbraucher zu minimieren.“ Der Bundestag muss das Gesetz noch beschließen.
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