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Datenschutzbeauftragter: Corona-Regeln nicht per Handy überwachen
(dpa) - Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber lehnt eine Überwachung der 15-Kilometer-Regel in Corona-Hotspots mittels Handyüberwachung strikt ab. Der „Augsburger Allgemeinen“ (Dienstag) sagte er: „GPS-Daten können noch nicht mal zwischen Tiefgarage und viertem Stock in einem Haus unterscheiden. In Gebäuden funktioniert GPS nicht.“ Auch eine Funkzellenabfrage zeige noch nicht einmal verlässlich, in welcher Straße eine Person gewesen sei. „Also was soll das? Das ist keine Lösung.“
Auch die Corona-Warn-App sei zur Überwachung der 15-Kilometer-Regel ungeeignet. Wo diese Strategie hinführe, sehe man an Frankreich, sagte Kelber. Die dortige Corona-Warn-App habe nur zwei Millionen Nutzer und sei gescheitert. „Die Akzeptanz würde schlagartig sinken und man würde Ressourcen und Zeit vergeuden.“ Die französische Corona-Tracking-App stand wegen datenschutzrechtlicher Bedenken immer wieder in der Kritik.
Gemeindetagspräsident Uwe Brandl hatte zuvor dem Bayerischen Rundfunk gesagt: „Wir könnten heute Bewegungsprofile aus den Handys auslesen und auf diese Weise sehr treffsicher feststellen, wo sich die Menschen aufhalten. Wir müssen uns halt jetzt entscheiden, was wichtiger ist, der Gesundheitsschutz oder der Datenschutz.“
In der vergangenen Woche hatten die Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) beschlossen, dass die Bewegungsfreiheit von Menschen aus Corona-Hotspots eingeschränkt werden soll. In Landkreisen mit mehr als 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche sollen sich Menschen ohne triftigen Grund nicht mehr als 15 Kilometer vom Wohnort entfernen. Die Bundesländer setzen den Beschluss derzeit aber nicht einheitlich um. Baden-Württemberg plant derzeit etwa keine entsprechende Regel. In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen sollen Kommunen darüber entscheiden.
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