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EU-Gutachten: Begrenzte Datenweitergabe bei illegalen Uploads
(dpa) - Bei illegal ins Internet hochgeladenen Filmen verlangt europäisches Recht nach Einschätzung eines wichtigen EU-Gutachters nur begrenzt die Weitergabe persönlicher Daten etwa an einen Filmverleih. Entsprechende Regelungen zielten auf den Namen und die Postanschrift, aber nicht auf E-Mail-Adresse, Telefonnummer und IP-Adresse des Rechners, argumentiert Generalanwalt Saugmandsgaard Øe in seinem am Donnerstag am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg veröffentlichten Gutachten (Rechtssache C-264/19). Allerdings könnten die EU-Staaten weitreichendere Regelungen treffen - die EU setze hier nur Mindeststandards.
Die Stellungnahme ist nicht verbindlich, häufig richten sich die Richter aber nach den Empfehlungen ihres Gutachters. Ein Urteil dürfte erst in einigen Monaten fallen.
Hintergrund ist ein deutscher Fall. YouTube und deren Muttergesellschaft Google weigern sich, der Constantin Film Verleih bestimmte Auskünfte zu Nutzern zu geben, die die urheberrechtlich geschützten Filme „Parker“ und „Scary Movie 5“ hochgeladen haben. Die Filmverwertungsgesellschaft möchte E-Mail-Adressen, Telefonnummern und IP-Adressen haben. Die relevante EU-Richtlinie sieht aber nur die Herausgabe von „Namen und Adressen“ vor. Der Bundesgerichtshof muss den konkreten Fall am Ende entscheiden, hat aber die höchsten Richter der Europäischen Union um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht gebeten.
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