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Angeklagter in Telekom-Spitzelaffäre im Nachgang vor Gericht
(dpa) – In der Telekom-Spitzelaffäre steht nach dem bereits abgeschlossenen Hauptverfahren noch einmal ein Angeklagter vor Gericht. Das Verfahren gegen den Geschäftsmann war vom Hauptverfahren abgetrennt und vorübergehend eingestellt worden, weil er zunächst für verhandlungsunfähig befunden worden war. Vor dem Bonner Landgericht begann am 14. März der Prozess gegen ihn wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses. Der Angeklagte räumte ein, mit seiner Berliner Firma illegal ausspionierte Telefondaten von Aufsichtsratsmitgliedern und Journalisten ausgewertet zu haben.
Hintergrund
Für seine Tätigkeit sollen dem Geschäftsmann von dem bereits verurteilten früheren Sicherheitschef der Telekom, der ihm den Auftrag erteilte, rund 700.000 Euro bezahlt worden sein. Der Sicherheitschef war als Hauptangeklagter im November 2010 vom Landgericht Bonn wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses, Untreue und Betrugs zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil im Dezember 2012 bestätigt. Die Telekom hatte 2005 und 2006 Journalisten und Aufsichtsräte ausgespäht, um herauszufinden, wie vertrauliche Unternehmensdaten an die Öffentlichkeit gelangten. Betroffen waren insgesamt 40 bis 60 Personen. Ermittlungsverfahren gegen den früheren Telekom-Vorstandschef Kai-Uwe Ricke und den Ex-Aufsichtsratschef Klaus Zumwinkel waren vor Prozessbeginn eingestellt worden, weil es laut Staatsanwaltschaft gegen sie keinen Tatverdacht gab.
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