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Kryptowährungen: So erkennt man unseriöse Handelsplattformen
(dpa/tmn) - Kryptowährungen sind derzeit ein großes Thema. Das ruft auch Betrüger auf den Plan. Sie gaukeln Verbraucherinnen und Verbrauchern vor, dass sie mit kleinen Investitionen bei einer entsprechenden Handelsplattform schnell hohe Gewinne erzielen können.
Doch die Angebote entpuppen sich später häufig als Betrug, warnen die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz. Das investierte Geld sei in Wirklichkeit nicht in Kryptowährungen angelegt worden. Die angeblichen Gewinne wurden nur simuliert.
Diese Plattformen sehen auf den ersten Blick seriös aus, erklärt die Verbraucherzentrale hier und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz auf dieser Seite.
Wer sich registriert, wird von einem angeblichen Trader intensiv per Telefon und Messenger-Dienst betreut. Die Betroffenen werden im Verlauf der vermeintlichen Beratung dann aber bedrängt, nach einer ersten niedrigen Einzahlung immer größere Summen zu investieren.
Die Angebote entpuppen sich später häufig als Betrug. Das investierte Geld wurde in Wirklichkeit nicht in Kryptowährungen angelegt. Die angeblichen Gewinne sind nur simuliert worden. Drei Tipps, wie man unseriöse Geschäftemacher entlarven kann:
- Impressum prüfen: Der erste Schritt sollte die Prüfung des Impressums sein. Fehlt ein Impressum auf der Homepage der Handelsplattform, gilt es Abstand zu nehmen. Hat der Anbieter laut Impressum seinen Sitz im Ausland, kann es schwierig werden, die eigenen Rechte durchzusetzen.
- Auf eine Lizenz des Anbieters achten: Vor einer Investition ist es sinnvoll zu überprüfen, ob es sich um ein von der Finanzaufsicht Bafin oder einem anderen EU-Land lizenziertes Unternehmen handelt. Dies kann zum Beispiel über die Unternehmensdatenbank der Bafin abgefragt werden.
- Geschäftsmodell auf seine Transparenz hin prüfen: Erhält man erst nach Kontaktaufnahme oder nach einer Registrierung genauere Informationen über das Geschäftsmodell, ist Misstrauen angesagt. Vor der Einzahlung eines Betrages sollte man sich immer beraten lassen.
Wer die Befürchtung hat, auf eine unseriöse Masche hereingefallen zu sein, sollte dies der Polizei melden und Strafanzeige erstatten.
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