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Verbände: Satelliten beim schnellen Internet nicht ausschließen
Das von der Bundesregierung beschlossene „Recht auf schnelles Internet“ soll keine Hochgeschwindigkeiten, sondern eine Grundversorgung definieren. Die Digitalverbände warnen vor einer zu strikten technischen Definition.
(dpa) - Die Telekommunikations- und Digitalverbände Deutschlands haben in einer gemeinsamen Erklärung die Ampel-Koalition in Berlin davor gewarnt, die technischen Werte für eine gesetzlich vorgeschriebene Internet-Mindestversorgung zu eng zu fassen. „Mit den aktuell festgelegten Mindestanforderungen und dem damit verbundenen praktischen Ausschluss von Satelliteninternet rückt eine kurzfristige Sicherstellung der Internet-Grundversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger in weite Ferne“, erklärten die sieben Verbände am 11. Mai.
Bei den technischen Details geht es nicht um die Bandbreite, denn die von der Bundesnetz-Agentur definierten Werte von mindestens 10 Megabit pro Sekunde im Download und 1,7 Megabit im Upload werden auch beim Satelliteninternet in der Regel erreicht. Die vorgeschriebene Datenlaufzeit (Latenz) von maximal 150 Millisekunden kann allerdings beim geostationären Internet mit weit entfernten Flugkörpern im All eigentlich nicht erzielt werden. Hier benötigen die Datenpakete 300 Millisekunden und mehr. Die Verordnung sieht allerdings Ausnahmen vor, bei denen die Bundesnetzagentur in Einzelfällen auch höhere Latenzen akzeptieren kann.
Die Verbände ANGA, Bitkom, Breko, Buglas, Eco, VATM und VKU warnten in ihrer Stellungnahme davor, dass ein „De-facto-Ausschluss der Satellitenkommunikation die Pläne Deutschlands für einen möglichst schnellen Glasfaserausbau“ gefährde, weil ohnehin knappe Baukapazitäten umpriorisiert werden müssten. Daher setze man sich dafür ein, zumindest für eine Übergangszeit erhöhte Latenzwerte zuzulassen, die auch von geostationären Satelliten erreicht werden können.
Damit die Verordnung in Kraft tritt, fehlt noch das grüne Licht vom Bundesrat und vom Digitalausschuss des Bundestages. Der Digitalausschuss wird sich am Mittwochnachmittag (11. Mai) damit befassen.
Infos von der Bundesnetzagentur zu dem neuen Rechtsanspruch finden Sie hier.
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