
- home
- Digitale Welt
22.01.2021
Google-Mutter gibt Ballon-Projekt zur ...
22.01.2021FRK zum Homeoffice-Beschluss der ...
18.03.2020Apple kündigt neue iPad-Modelle mit ...
18.03.2019Apple stellt neue iPad-Generation vor
08.01.2019Royole zeigt Tablet zum Zusammenklappen
18.01.2021WhatsApp schiebt Einführung der neuen ...
15.01.2021Amazon macht Alexa-Technik für fremde ...
22.01.2021Google-Mutter gibt Ballon-Projekt zur ...
- Digital-TV
22.01.2021
Lockdown und kein Ende – Psyche in Not
18.01.2021Hot Bird 13° Ost: Iran International auf ...
14.01.2021HD+ passt Preise zum 1. März 2021 an
15.01.2021Tele Columbus legt Rechtsstreit mit ARTE bei
10.12.2020gfu feiert 90 Jahre elektronisches Fernsehen
22.01.2021Lockdown und kein Ende – Psyche in Not
- Radio
- Entertainment
22.01.2021
SWR schafft eigenständige Hauptabteilung ...
22.01.2021SWR schafft eigenständige Hauptabteilung ...
21.01.2021„Pionierin“ Töpperwien hört als ...
22.01.2021FRK zum Homeoffice-Beschluss der ...
17.12.2018Immer mehr gefälschte CE-Kennzeichen bei ...
- Technik
21.01.2021
EU-Kommission bestellt zwölf ...
10.12.2020gfu feiert 90 Jahre elektronisches Fernsehen
10.12.2020gfu feiert 90 Jahre elektronisches Fernsehen
16.12.2020Digitalradiopflicht ab 21. Dezember: ...
21.01.2021Ultra HD-Fernseher erobern die Wohnzimmer
14.01.2021Entwicklungen der TV-Technologien in 2021
- Mehrrows
- search
- INFODIGITAL
- Digitale Welt
- Verbraucherzentrale Sachsen mahnt Primacom ab - Schreiben zu Umstellung der Verschlüsselung

Verbraucherzentrale Sachsen mahnt Primacom ab - Schreiben zu Umstellung der Verschlüsselung
Der Kabelanbieter Primacom muss seine HD-Fernsehkunden künftig bei notwendigen technischen Änderungen seiner Dienste über die Bedeutung der Änderung für die Betroffenen zutreffend und detailliert schriftlich informieren. Dazu habe sich der Kabelanbieter mit Sitz in Leipzig im Ergebnis einer Abmahnung gegenüber der Verbraucherzentrale Sachsen verpflichtet, teilten die Verbraucherschützer am 23. Juni mit. Zuvor hatten sich im Frühjahr dieses Jahres zahlreiche Sachsen bei der Verbraucherzentrale Sachsen über Schreiben beschwert, in denen die Primacom bei jedem einzelnen Kunden notwendig werdende technische Änderungen ankündigte. Sämtliche Details sollten die Kunden jedoch erst erfahren, wenn sie unter einer genannten Festnetznummer anrufen.
„Irreführende geschäftliche Handlung“
„Wir sahen in den unzureichenden Informationen und dem Verweis auf den Telefonweg eine irreführende geschäftliche Handlung und haben den Anbieter daher wegen des Verstoßes gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb abgemahnt“, sagte Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. Die Schreiben hätten den Anschein hinterlassen, dass ohne einen entsprechenden Anruf bei der Primacom die Verbraucher künftig kein Fernsehen mehr empfangen können und bauten dadurch enormen Handlungsdruck bei den Betroffenen auf. Tatsächlich wäre der Fernsehempfang weiterhin möglich gewesen, lediglich nicht in HD-Technik. Für die Verbraucher blieb außerdem völlig unklar, wie solche Änderungen im laufenden Vertrag überhaupt möglich sein können und ob bzw. gegebenenfalls welche Kosten auf sie zukommen. Verbraucher, die dieses Schreiben erhalten hatten und ein neues Endgerät erworben bzw. auch einen neuen Vertrag mit der Primacom geschlossen haben, können sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen beraten lassen. Unter der Nummer 0341-6962929 kann montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr ein Termin vereinbart werden.
- print Drucken
- Bookmark Bookmarken
QR-Code mit dem Handy Scannen und diese(n) Seite / Artikel online Lesen:
Google QR Code Generator
