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Verbraucherzentrale Sachsen mahnt Primacom ab - Schreiben zu Umstellung der Verschlüsselung
Der Kabelanbieter Primacom muss seine HD-Fernsehkunden künftig bei notwendigen technischen Änderungen seiner Dienste über die Bedeutung der Änderung für die Betroffenen zutreffend und detailliert schriftlich informieren. Dazu habe sich der Kabelanbieter mit Sitz in Leipzig im Ergebnis einer Abmahnung gegenüber der Verbraucherzentrale Sachsen verpflichtet, teilten die Verbraucherschützer am 23. Juni mit. Zuvor hatten sich im Frühjahr dieses Jahres zahlreiche Sachsen bei der Verbraucherzentrale Sachsen über Schreiben beschwert, in denen die Primacom bei jedem einzelnen Kunden notwendig werdende technische Änderungen ankündigte. Sämtliche Details sollten die Kunden jedoch erst erfahren, wenn sie unter einer genannten Festnetznummer anrufen.
„Irreführende geschäftliche Handlung“
„Wir sahen in den unzureichenden Informationen und dem Verweis auf den Telefonweg eine irreführende geschäftliche Handlung und haben den Anbieter daher wegen des Verstoßes gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb abgemahnt“, sagte Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. Die Schreiben hätten den Anschein hinterlassen, dass ohne einen entsprechenden Anruf bei der Primacom die Verbraucher künftig kein Fernsehen mehr empfangen können und bauten dadurch enormen Handlungsdruck bei den Betroffenen auf. Tatsächlich wäre der Fernsehempfang weiterhin möglich gewesen, lediglich nicht in HD-Technik. Für die Verbraucher blieb außerdem völlig unklar, wie solche Änderungen im laufenden Vertrag überhaupt möglich sein können und ob bzw. gegebenenfalls welche Kosten auf sie zukommen. Verbraucher, die dieses Schreiben erhalten hatten und ein neues Endgerät erworben bzw. auch einen neuen Vertrag mit der Primacom geschlossen haben, können sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen beraten lassen. Unter der Nummer 0341-6962929 kann montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr ein Termin vereinbart werden.
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