
- home
- Digitale Welt
18.08.2022
Kinder Medien Monitor 2022 veröffentlicht
20.04.2021Neues iPad-Modell bei Apple-Event erwartet
15.03.2022Neues Aktivierungswort „Ziggy“ für ...
- Digital-TV
18.08.2022
Pietro Lombardi kehrt zurück in die ...
11.08.2022Kartellbeschwerde des FRK gegen ...
18.08.2022Pietro Lombardi kehrt zurück in die ...
- Radio
22.04.2022
Top Ten der Vergessenen Nachrichten 2022 ...
25.10.2021Vodafone nutzt Audiostandard AAC-LC für ...
- Entertainment
18.08.2022
RBB: Brandstäter kündigt Ende der ...
18.08.2022Hochkarätiges Line-Up beim IFA+ Summit 2022
18.08.2022RBB: Brandstäter kündigt Ende der ...
18.08.2022Hochkarätiges Line-Up beim IFA+ Summit 2022
18.08.2022Deutscher Radiopreis 2022 komplettiert ...
29.09.2021Amazon stellt neuen Echo Show 15 vor
23.09.2021Roboter für den Haushalt liegen im Trend
13.05.2022"ran SAT.1 Fußball" zeigt alle ...
28.07.2022Umfrage: Navi-Apps gewinnen an Bedeutung
- Technik
11.08.2022
China schickt 16 Satelliten ins All
26.01.2022WISI stellt Schulungsprogramm für 2022 vor
19.04.2022Hessischer Rundfunk führt umfangreiche ...
26.01.2022WISI stellt Schulungsprogramm für 2022 vor
20.06.2022DAB+: Straßentunnels bekommen ...
- Mehrrows
- search
- INFOSAT
- Digitale Welt
- Verbraucherzentrale: Zu geringe Breitbandgeschwindigkeit

Verbraucherzentrale: Zu geringe Breitbandgeschwindigkeit
So viel zahlten Verbraucher bei langsamem Internet drauf
Zum 01.12.2021 tritt die TKG-Novelle in Kraft. Mit diesem Gesetz erhalten Verbraucher ein Minderungsrecht, wenn die Internetgeschwindigkeit langsamer ist als vertraglich vereinbart. Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat mit Daten der Bundesnetzagentur ausgerechnet, wie viel Verbraucher im Zeitraum 2019/2020 in gängigen Breitband-Tarifen monatlich zu viel zahlten. Untersucht wurden die größten Breitband-Internetanbieter Telekom, Vodafone, Telefónica und 1&1.
Beschwerden über zu langsames Internet sind in den Verbraucherzentralen an der Tagesordnung. Mit einem Messtool der Bundesnetzagentur können Verbraucher nachweisen, dass sie weniger als die vertraglich vorgesehene Download-Geschwindigkeit erhalten. Der vzbv hat die Messdaten der Bundesnetzagentur mit den Tarifen der Telekommunikationsanbieter abgeglichen und ausgerechnet, wie viel Verbraucher in den einzelnen Tarifen der Telekommunikationsanbieter zu viel bezahlten. „Wir sind teilweise auf beachtenswerte Summen gekommen“, fasst Dr. Kathrin Steinbach, Referentin im Team Marktbeobachtung Digitales des vzbv, die Untersuchung zusammen.
Untersucht wurden die Breitband-Anbieter Telekom, Vodafone, 1&1 und Telefónica. Dabei kam heraus: Verbraucher, die das Messtool der Bundesnetzagentur nutzten, zahlten anbieterübergreifend teilweise jeden Monat zweistellige Beträge zu viel, weil sie beispielsweise weniger als 50 Prozent der vereinbarten Download-Geschwindigkeit erhielten. Angesichts der üblichen Vertragslaufzeit von 24 Monaten haben die Verbraucher daher immer wieder hohe Kosten für ein zu langsames Internet. In dem Untersuchungsbericht haben die Expert:innen des vzbv konkrete Beträge ausgerechnet, die Kund:innen der vier größten Telekommunikationsanbieter zu viel bezahlten.
„Internetprobleme sind Verbraucheralltag. Die Untersuchung zeigt exemplarisch, dass Verbraucher oft viel Geld ohne entsprechende Gegenleistung zahlen,“ resümiert Steinbach. Dies könnte sich mit dem neuen Minderungsrecht im Rahmen der TKG-Novelle ändern. Auf das Minderungsrecht können sich Verbraucher im Falle von erheblichen oder regelmäßigen Abweichungen bei der Internetgeschwindigkeit zwischen der tatsächlichen und der vertraglich vereinbarten Leistung der Internetanbieter berufen. Langfristig könnte es ein Anreiz für die Telekommunikationsunternehmen sein, gegenüber ihren Kund:innen die vertraglich versprochene Leistung im Breitbandbereich zu erfüllen.
- print Drucken
- Bookmark Bookmarken
QR-Code mit dem Handy Scannen und diese(n) Seite / Artikel online Lesen: