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- Zugriffsregeln für Handynutzer-Daten gehen in Vermittlungsausschuss

Zugriffsregeln für Handynutzer-Daten gehen in Vermittlungsausschuss
(dpa) - Im Ringen um höhere Hürden für den staatlichen Zugriff auf persönliche Daten von Handynutzern schaltet die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss ein. Das beschloss das Kabinett am Mittwoch in Berlin.
Die neuen präziseren Vorgaben für Sicherheitsbehörden, die zur Strafverfolgung und Terrorabwehr auf sogenannte Bestandsdaten zugreifen wollen, hat der Bundestag zwar gebilligt. Im Bundesrat kam aber nicht die nötige Mehrheit für den künftigen Umgang mit den sogenannten Bestandsdaten zusammen. Der Vermittlungsausschuss ist je zur Hälfte mit Vertretern von Bundestag und Bundesrat besetzt, die versuchen, eine Lösung zu finden.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) forderte „Kompromissbereitschaft auf allen Seiten“. Die Neuregelung ist die Voraussetzung dafür, dass auch das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität vorankommt. „Die aktuellen Hass-Attacken gegen Wissenschaftler, Journalistinnen und Politiker zeigen einmal mehr, wie dringend erforderlich unser Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität ist“, sagte Lambrecht der Deutschen Presse-Agentur. „Die zahlreichen Strafschärfungen, die wir beschlossen haben, sind überfällig, um Abschreckung und Ermittlungsdruck zu erhöhen.“
Vertreter der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD machten Grünen und auch FDP schwere Vorwürfe. Diese hätten das Gesetz im Bundesrat blockiert. Die Grünen bemängeln unter anderem, dass die Möglichkeiten zur Datenübermittlung weiterhin zu weit gefasst, Löschfristen unklar und die Rechte von Betroffenen nicht ausreichend geschützt seien.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherigen Vorgaben zum Zugriff auf Bestandsdaten im vergangenen Jahr beanstandet und eine Reform bis Ende 2021 verlangt. Bis dahin gelten die aktuellen Regelungen, allerdings mit Einschränkungen. Zu den sogenannten Bestandsdaten gehören neben Name und Adresse der Nutzer unter anderem auch Passwörter und die Bankverbindung sowie die IP-Adresse eines Computers. Sie umfassen keine Inhalte etwa von Anrufen oder E-Mails und auch keine Verkehrsdaten, aus denen zum Beispiel ersichtlich ist, wer wann mit wem telefoniert hat.
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