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- Antennengemeinschaft gegen GEMA vor dem Landgericht Potsdam
DAUN, 09.10.2015 - 16:09 Uhr
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Entertainment
Antennengemeinschaft gegen GEMA vor dem Landgericht Potsdam
In einem von einer Brandenburger Antennengemeinschaft gegen die GEMA geführten Verfahren (Az. 2 O 436/14) hat das Landgericht Potsdam den ursprünglich für heute, 9. Oktober anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung kurzfristig auf den 10. Dezember 2015 verlegt. Die GEMA hatte eine brandenburgische Antennengemeinschaft, die mehr als 2000 Haushalte mit Fernsehen versorgt, wegen des Betriebs einer Gemeinschaftsantennenanlage zehn Jahre rückwirkend auf Zahlung eines mittleren fünfstelligen Betrages in Anspruch genommen.
BGH-Entscheidung ist auf Antennengemeinschaften übertragbar
In einer Pressemitteilun wies nun die von der Antennengemeinschaft verpflichtete Kanzlei Müller Müller Rößner darauf hin, dass die Klage, mit Blick auf das kürzlich ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 17.09.2015 (Az. I ZR 228/14), wonach für Gemeinschaftsantennenanlagen keine Vergütung an die GEMA zu leisten ist, in vollem Umfang abzuweisen sei. Zwar sei im vom BGH entschiedenen Fall eine Wohnungseigentümergemeinschaft betroffen. Jedoch ließen sich die maßgeblichen Erwägungen des Gerichts auf Antennengemeinschaften übertragen. Denn auch in diesem Fall sei die Weiterleitung der empfangenen Fernseh- und Hörfunksignale auf einen abgegrenzten Personenkreis beschränkt. Dabei handele es sich nach Ansicht des BGH selbst dann um einen urheberrechtsfreien Gemeinschaftsempfang, wenn eine Vielzahl von Haushalten angeschlossen ist.
„Wir werden die GEMA-Gebühren für Antennengemeinschaften kippen“
Das Landgericht Potsdam ist das erste Gericht, das sich mit den Auswirkungen des BGH-Urteils auf Antennengemeinschaften zu beschäftigen hat. Rechtsanwalt Sören Rößner, kommentiert den Verfahrensstand wie folgt: „Die Terminverlegung gibt allen Beteiligten Gelegenheit, sich zu der BGH-Entscheidung entsprechend zu positionieren. Wir gehen davon aus, dass wir die GEMA-Gebühren für Antennengemeinschaften kippen werden und sehen der mündlichen Verhandlung am 10. Dezember 2015 optimistisch entgegen.“
„Antennengemeinschaften müssen jetzt handeln, um ihre Rechte zu wahren“
So lange sollten nach seiner Meinung betroffene Antennengemeinschaften jedoch nicht warten. "In den vergangenen Wochen haben uns als auf diesem Rechtsgebiet spezialisierte Kanzlei zahlreiche Anfragen erreicht, wie man sich nach dem BGH-Urteil am besten verhalten soll. Die Antennengemeinschaften müssen jetzt entscheiden, ob sie die erforderlichen Schritte ergreifen, um ihre Rechte zu wahren. Dies gilt insbesondere für die Geltendmachung möglicher Rückforderungsansprüche. Erfolgt dies nicht rechtzeitig, droht deren Verjährung.“ Nach Ansicht des Experten stehen die Chancen für Antennengemeinschaften, sich erfolgreich sowohl gegen die GEMA als auch gegen die VG Media und RTL zur Wehr zu setzen, nach der BGH-Entscheidung jedenfalls besser denn je.
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