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SLM-Medienrat verabschiedet DVB-T-Förderkonzept für Lokalsender in Sachsen
Der Medienrat der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) hat am 22. Juni ein Förderkonzept für den Umstieg der sächsischen Lokalveranstalter auf DVB-T abschließend beraten. Danach wird den terrestrisch lizenzierten Veranstaltern für die Dauer von vier Jahren der vom Netzbetreiber separat auszuweisende Investitions- und Modernisierungsanteil der technischen Infrastruktur gefördert. Betroffen sind die Veranstalter Vogtland Regional Fernsehen, Plauen, Tele Vision Zwickau, Chemnitz Fernsehen sowie Euro-Regional TV, Görlitz. Die Einbeziehung des Sendernetzes in Leipzig in dieses Fördermodell wird in Aussicht gestellt. In Dresden ist die terrestrische Verbreitung der lizenzierten Lokalprogramme nach jetzigem Stand auch mit einer Vollförderung der Investitionskosten durch die SLM nicht finanzierbar, teilte die Medienanstalt am 22. Juni mit. Dem Beschluss seien umfangreiche Detailberatungen vorausgegangen, hieß es weiter. Zwar ist der Landesmedienanstalt die Förderung von technischer Infrastruktur nach Rundfunkstaatsvertrag und Sächsischem Privatrundfunkgesetz grundsätzlich erlaubt, doch galt es, ein auch unter europarechtlichen Gesichtspunkten zulässiges Fördermodell zu finden. Das nunmehr beschlossene Verfahren einer Förderung der Veranstalter sichere dies ab.
Hintergrund
Der erforderliche Umstieg von der analog-terrestrischen Verbreitung auf DVB-T war erforderlich geworden, weil die analoge Nutzung der TV-Frequenzen nicht mehr zulässig ist. Da die für die DVB-T-Abstrahlung nötigen Sendeanlagen aber noch nicht stehen, sind umfangreiche Investitionen erforderlich, die der Netzbetreiber refinanzieren muss. Mit dem nun beschlossenen Fördermodell sei dies gewährleistet, hieß es bei der SLM. Da hier öffentliche Mittel zur Absicherung von Investitionen eingesetzt werden, ist es im Sinne einer effektiven Mittelverwendungskontrolle erforderlich, dass die genauen Summen für Investition und Modernisierung separat in den Verbreitungsverträgen ausgewiesen werden. Im Übrigen ist es selbstverständlich, dass die reinen Verbreitungskosten nach Abschluss der Förderperiode signifikant sinken, da ja die SLM dann das Sendernetz vollständig finanziert hat, erläuterte Uwe Grüning, Präsident des SLM-Medienrates. Er forderte die Beteiligten auf, auf der Grundlage der nunmehr bekannten Eckpunkte umgehend förderfähige Verträge auszuhandeln, damit der Stichtag für die Umstellung gehalten werden kann. Die analog-terrestrische Verbreitung wird zum 1. Januar 2013 eingestellt. Die SLM hat alles in ihrer Möglichkeit Stehende getan, um den termingerechten Umstieg abzusichern. Nun sind die Marktteilnehmer am Zug. Sachliche Gründe, die gegen die nunmehr gefundene Lösung sprechen könnten, sehe ich nicht, erklärte Grüning abschließend.
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