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DAB+: Antenne Deutschland und SLM legen Beschwerde gegen Verwaltungsgericht-Urteil ein
Die Antenne Deutschland GmbH hat im Verbund mit der sächsischen Medienanstalt SLM beim Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschwerde gegen das Urteil zur „aufschiebenden Wirkung“ um den Start des zweiten DAB+ Bundesmux eingelegt. Dies bestätigten das Unternehmen und ein Sprecher der SLM InfoDigital gegenüber.
Das von den Landesmedienanstalten lizenzierte Unternehmen Antenne Deutschland GmbH darf derzeit mit seinem geplanten zweiten bundesweiten DAB+ Mux, über das das DAB+ Digitalradio um 18 zusätzliche, bundesweit verbreitete Programme ausgebaut werden soll, durch das besagte Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig nicht auf Sendung gehen. Grund dafür ist die laufende gerichtliche Auseinandersetzung, die das in der Ausschreibung der ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) unterlegene Konsortium um den ehemaligen Rennfahrer und Immobilienkönig Steffen Göpel angestrengt hat (Digitalmagazin berichtete). Der Start des zweiten Bundesmuxes wurde daraufhin vom Verwaltungsgericht Leipzig Verfahren bis zur letztinstanzlichen Entscheidung in der Hauptsache untersagt und damit wohlmöglich auf Jahre verzögert.
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