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Deutschlandradio benennt Vertreter für Schlichtungsstelle mit Verlagen
Neue Schlichtungsstelle ab 1. Mai
Am 1. Mai 2019 tritt der 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft. Darin ist unter anderem festgelegt, dass die Bestimmung der Presseähnlichkeit öffentlich-rechtlicher Telemedienangebote anhand einer ausdifferenzierten Regelung gemäß § 11 d Abs. 7 Satz 2 bis 5 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) erfolgen soll.
Danach sind Telemedienangebote grundsätzlich im Schwerpunkt mittels Bewegtbild oder Ton zu gestalten, wobei Text nicht im Vordergrund stehen darf. Es gibt allerdings einige wichtige Ausnahmen von diesem Verbot, wie zum Beispiel das Aufbereiten und Aktualisieren von Inhalten aus einer konkreten Sendung einschließlich Hintergrundinformationen. Für Streitfälle soll von den Rundfunkanstalten und den Spitzenverbänden der Presse eine Schlichtungsstelle eingerichtet werden. Die Schlichtungsstelle kann einberufen werden, wenn Verlage ein Telemedienangebot der öffentlich-rechtlichen Sender für unzulässig halten. Sollte ein Angebot von Deutschlandradio betroffen sein, werden neben dem Intendanten Stefan Raue der Programmdirektor Andreas-Peter Weber und der Justiziar Dr. Markus Höppener an den Schlichtungsgesprächen teilnehmen.
Weitere Infos: www.deutschlandradio.de/transparenz
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