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mabb schreibt UKW Frequenz 96,7 MHz aus
Der Medienrat der Medienanstalt Berlin Brandenburg (mabb) hat auf der Grundlage von § 21 des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien (MStV BE BB) die Ausschreibung der Berliner UKW Frequenz 96,7 MHz im Umfang von täglich 24 Stunden beschlossen.
Für die Ausschreibung gelten die Auswahlkriterien des § 33 MStV BE BB. Zusätzlich beabsichtigt der Medienrat, die sogenannte „Alliierten Klausel“ nach § 33 Abs. 5 MStV BE BB bei der Auswahlentscheidung anzuwenden. Diese besagt, dass im Hörfunk Übertragungskapazitäten für Regional oder Stadtprogramme auch Veranstaltern zugewiesen werden können, deren Rundfunkprogramme sich auf die besonderen Beziehungen Berlins zu seinen ehemaligen Schutzmächten gründen und diese weiterentwickeln.
Anträge können bis zum 6. März 2023, 12:00 Uhr bei der mabb eingereicht werden. Den vollständigen Ausschreibungstext finden Interessierte hier.

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