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Medienanstalt Rheinland-Pfalz zahlt Pandemiehilfen an private Radiosender aus
Rheinland-Pfalz ist eines der ersten Bundesländer, in denen die Pandemiehilfen für private Radiosender aus dem Konjunkturpaket „NEUSTART KULTUR“ jetzt zur Auszahlung gelangen. Darauf weisen Staatssekretärin Heike Raab, Bevollmächtigte des Landes für Medien und Digitales, und Dr. Marc Jan Eumann, Direktor der LMK Medienanstalt Rheinland-Pfalz hin.
Auf Initiative des Landes Rheinland-Pfalz in der Rundfunkkommission hat die Bundesregierung 20 Millionen Euro zur Unterstützung der privaten Radiosender in Deutschland bereitgestellt, die nach einem speziellen Schlüssel auf die Bundesländer aufgeteilt werden. Die Medienanstalt Rheinland-Pfalz zahle in den nächsten Tagen die erste Teilsumme der insgesamt 600.000 Euro Fördergelder aus, mit denen die privaten Radiosender im Bundesland temporäre Unterstützung für coronabedingte Einnahmeausfälle erhalten. Ende des Monats werde die zweite Teilsumme ausgezahlt, kündigte die LMK Medienanstalt Rheinland-Pfalz an.
„Ich freue und bedanke mich dafür, dass der Bund die Bitte der Rundfunkkommission aufgegriffen hat und für die privaten Hörfunkanbieter 20 Mio. Euro aus dem Programm „NEUSTART KULTUR“ bereitstellt. Die Hilfen, die wir nun in Rheinland-Pfalz auszahlen, sind ein wichtiger Schritt zur Unterstützung unserer vielfältigen Radiolandschaft“, sagte Raab. „Mein Dank gilt auch allen Beteiligten, die mit ihrer guten und zielgerichteten Zusammenarbeit die Voraussetzungen dafür geschaffen haben, dass die Pandemiehilfen jetzt ausgezahlt werden können.“
Dr. Marc Jan Eumann: „Die privaten Hörfunksender in Rheinland-Pfalz haben in der Coronakrise kontinuierlich und verlässlich aktuelle Informationen für die Menschen in ihren lokalen und regionalen Sendegebieten zur Verfügung gestellt. Die Sender haben ihre Informationsaufgabe mit großer Verantwortung wahrgenommen. Gleichzeitig mussten sie coronabedingt ihren Redaktions- und Produktionsbetrieb komplett neu organisieren und starke Einbrüche der Werbeeinnahmen verkraften.“
Die Auszahlung der Mittel aus der Corona-Bundeshilfe „NEUSTART KULTUR“ für lokale, kommerzielle Hörfunkveranstalter wird in Rheinland-Pfalz im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung durch die Medienanstalt Rheinland-Pfalz übernommen. Die Medienanstalt hat dazu bereits Förderbescheide erlassen. Mit gut 600.000 Euro werden technische Betriebskosten der Sender gefördert und damit ein Teil der starken Umsatzeinbrüche ausgeglichen, die die privaten Radiosender in den ersten Monaten der Pandemie hinnehmen mussten. Bis zu 50 Prozent der technischen Verbreitungskosten (UKW/DAB+) können für einen Zeitraum von bis zu fünf Monaten ab dem 1. August 2020 übernommen werden, die Fördersumme darf dabei u. a. die jeweils erlittenen Umsatzeinbußen nicht überschreiten.
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