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Schweizer Bundesrat soll DAB+-Radios in der Covid 19-Krise unterstützen
Der Schweizer Bundesrat wurde von der Fernmeldekommission des Nationalrats beauftragt, für das Jahr 2021 die Beiträge an die Kosten der DAB+ Verbreitung für konzessionierte und meldepflichtige Radioveranstalter auf mindestens 50 Prozent statt wie vorgesehenen auf 30 Prozent festzulegen. Das geht aus einem Dokument des Schweizer Parlaments hervor, das am 10. November vom Nationalrat eingereicht wurde.
Dies entspreche dem Stand der budgetierten Beiträge für 2020, hieß es. Die Finanzierung erfolge aus der Radio- und TV-Abgabe. Sollte sich der entsprechende finanzielle Spielraum im Laufe des Jahres vergrößern, seien die Beiträge auf bis zu maximal 80 Prozent zu erhöhen.
Die Unterstützung wurde mit der andauernden Covid19-Krise begründet. Von den wirtschaftlichen Folgen sein DAB Radios stark betroffen. 2020 und 2021 entfallen sowohl Werbe- als auch wichtige Nebeneinnahmen durch Veranstaltungen und Events im beträchtlichen Maß. Die DAB Radios haben aber, im Gegensatz zu den UKW Radios, keine Covid-Nothilfe erhalten. Dies obwohl es heute mehr DAB+ als UKW-Hörerinnen und -Hörer gibt.
Nun drohe den DAB Radios eine weitere massive Verschlechterung ihrer finanziellen Lage: Der ursprünglich geplante Subventionsabbau der Technologieförderung sehe vor, die DAB-Subventionen für 2021 auf rund 30 Prozent zu reduzieren. Damit würden die DAB+ Radios zu einer Unzeit mit einer finanziellen Zusatzbelastung konfrontiert.
Zahlreiche DAB+ Programme müssten unter diesen Umständen den Betrieb einstellen. In der Folge gingen den DAB+ Netzbetreibern die Einnahmen verloren, worauf sie den DAB Netzbetrieb nicht mehr gewährleisten könnten. Innerhalb kürzester Zeit würden 130 DAB-Only-Radiostationen verschwinden. Die wertvolle Angebotsvielfalt wäre verloren. Ebenso ernsthaft gefährdet ist die digitale Migration der kommerziellen und komplementären Privatradios und der SRG Radios. Übrig blieben DAB Radiogeräte ohne DAB Programme.
Die Technologieförderung 2021 dürfe deshalb nicht auf 30 Prozent reduziert werden. Vielmehr müsse sie - im Sinne einer Ausnahme in einer Notsituation - auf mindestens 50 Prozent erhöht werden, was den budgetierten Beiträgen von 2020 entspricht. Entstehe im Rahmen der Finanzierung aus der Radio- und TV-Abgabe weiterer finanzieller Spielraum, soll die Technologieförderung auf maximal 80 Prozent erhöht werden. Gemäß RTVG Art. 58, Abs. 4 kann der Bundesrat dafür 1 Prozent der Radio- und TV-Abgabe verwenden. Das Geld sei gut investiert: Man helfe den Radiosendern sofort und investiere dabei gleichzeitig in die Zukunft bzw. in die Digitalisierung der gesamten Radiobranche.
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