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- Sendeschluss für Ungarns letzten unabhängigen Radiosender

Sendeschluss für Ungarns letzten unabhängigen Radiosender
(dpa) - Das Klubradio, Ungarns letzter unabhängiger Radiosender von Bedeutung, muss am kommenden Montag (15. Februar) den Sendebetrieb einstellen. Das Budapester Stadtgericht entschied am Dienstag, dass der diesbezügliche Beschluss der ungarischen Medienaufsichtsbehörde rechtens gewesen sei.
Der Medienrat, der ausschließlich mit Parteigängern des rechtsnationalen Ministerpräsidenten Viktor Orban besetzt ist, hatte im vergangenen September die nunmehr auslaufende Sendelizenz für Klubradio nicht verlängert. Ihre Entscheidung begründete die Behörde mit zwei kleineren Verstößen des Senders gegen die umfänglichen Meldepflichten, die seinerzeit mit geringfügigen Geldstrafe geahndet worden waren.
Das Budapester Stadtgericht schloss sich am Dienstag der Auffassung des Medienrates an. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, eine Berufung seitens des Senders hat aber keine aufschiebende Wirkung. Am kommenden Sonntag um 23.59 Uhr wird Klubradio im Äther verstummen. Den Plänen zufolge wollen es seine Gestalter als Internet-Radio weiterbetreiben.
Über die Rundfunkfrequenz UKW 92,9 MHz erreicht Klubradio bis zu 500.000 Hörer. Dabei durfte es seit dem Machtantritt Orbans 2010 ohnehin nur im Großraum Budapest senden. Der mächtige Regierungschef hat seitdem weite Teile der ungarischen Medienlandschaft seiner Kontrolle unterworfen.
Today’s ruling of the Budapest Court seals the fate of #Hungary’s last independent radio station. Recently redesigned media laws leave #Klubradio no other way to extend its airwaves license beyond 14 February. Another silenced voice in Hungary. Another sad day for #MediaFreedom. pic.twitter.com/dHBmgLSVBQ
— Commissioner for Human Rights (@CommissionerHR) February 9, 2021
Die Menschenrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatovic, teilte nach dem Urteil am 9. Februar über Twitter mit: „Eine weitere Stimme, die in Ungarn zum Schweigen gebracht wird. Ein weiterer trauriger Tag für die Medienfreiheit.“
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