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Exklusiv: Sachsen will analoges Kabelradio bis 2025 ermöglichen
Kabelnetzbetreibern in Sachsen soll es bis Ende 2025 ermöglicht werden, weiterhin analoge Radioprogramme einzuspeisen, obwohl das sächsische Mediengesetz eigentlich die Analogabschaltung in den Kabelnetzen zum 31. Dezember 2018 vorschreibt.
Ein Gesetzesvorschlag der sächsischen CDU/SPD-Regierungskoalition sieht vor, eine Ausnahmeregelung für kleine und mittelgroße Kabelnetzbetreiber und Antennengemeinschaften zu schaffen, die weniger als 1.000 Wohneinheiten versorgen. Sie können bei der sächsischen Medienanstalt SLM eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Voraussetzung: Sie begründen, weshalb sie weiterhin analoges Kabelradio anbieten wollen, und legen ein Digitalisierungskonzept vor.
Die sächsische Regierung reagiert mit der Initiative auf Kritik der Verbände FRK und APR, wonach es nicht nachvollziehbar sei, dass analoges Radio im Kabelnetz abgeschaltet werden müsse, während terrestrisch auf UKW weitergesendet werde. Die Analogradio-Abschaltung im Kabelnetz sei zudem mit Zusatzkosten für die Hörer verbunden, etwa durch den Kauf eines Kabelradioreceivers, wenn man nicht digitales Kabelradio über den Fernseher hören wolle.
Am 29. Oktober 2018 will sich der sächsische Landtag mit dem Thema befassen. Wenn der Landtag zustimmt, tritt die entsprechende Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes am 1. Januar 2019 in Kraft.
Sachsen, Bayern und Bremen sind die einzigen drei Bundesländer, die in ihren Mediengesetzen eine Analogabschaltung in den Kabelnetzen zum 31. Dezember 2018 vorschreiben. In den anderen 13 Bundesländern steht es den Kabelnetzbetreibern frei, ob und wann sie die analogen TV- und Radioprogramme abschalten.
Während sich die Kabelnetzbetreiber in allen Bundesländern darauf verständigt haben, das analoge Kabelfernsehen bis Frühjahr 2019 abzuschalten, gehen sie beim Kabelradio unterschiedliche Wege. Einige schalten auch das analoge Kabelradio ab, andere bieten es weiterhin an - und es laufen Versuche, DAB+ auch im Kabelnetz zu etablieren.
Von Dr. Jörn Krieger
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