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Heike Raab begrüßt Regelungen zur Interoperabilität von Radiogeräten
Die Staatssekretärin Heike Raab, Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa, für Medien und Digitales, hat die Verabschiedung der Richtlinie über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation durch das Europäische Parlament begrüßt. Das teilte die Staatskanzlei der Landesregierung Rheinland Pfalz am 15. November mit.
Die Co-Vorsitzende des Digitalradio-Boards – die Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa, für Medien und Digitales, hatte am 14. August in der Sitzung des Digitalradio Boards eine zügige Umsetzung der unter den Akteuren bereits vereinbarten Ergänzung des Paragraph 48 Telekommunikationsgesetz (TKG) zur Interoperabilität digitaler Empfangsgeräte gefordert (InfoDigital berichtete).
„Ich begrüße sehr, dass der Kodex Regelungen zur Interoperabilität von Radiogeräten enthält.“, so Raab anlässlich der Verabschiedung der Richtlinie vom 14. November. Es gehe darum, dem Hörfunk in der digitalisierten Welt von morgen zukunftsfähige Entwicklungsperspektiven zu eröffnen. „Die Interoperabilitätsverpflichtung wird die flächendeckende Verbreitung von Digitalradiogeräten verbessern und so dem digitalen Radio in Deutschland Schwung verleihen.“, sagte Raab weiter.
Die Länder hatten die Bedeutung der Interoperabilität digitaler Radioempfangsgeräte für die Entwicklung der Kommunikationsnetze und –dienste bereits in ihrer Bundesratsstellungnahme vom 15. Dezember 2017 hervorgehoben.
„Die Vorzüge von DAB+ sind vielfältig. So verbessert DAB+ gegenüber UKW oder dem Internet-Radio die Qualität des Hörens, versetzt Zuhörerinnen und Zuhörer in die Lage, neue Dienste und Funktionalitäten zu nutzen und verbreitert die Sendervielfalt und damit die Pluralität der Radiolandschaft. Die Verbreitung von DAB+ ist zudem deutlich kostengünstiger sowohl für die Sender als auch die Verbraucher und ermöglicht eine ökonomische Nutzung von knappen Frequenzressourcen.“
„Mit der Abstimmung am heutigen Tag wurde eine weitere und wichtige Etappe erreicht. Nun müssen noch die Mitgliedstaaten zustimmen, damit die neuen Regelungen in Kraft treten können. Kontinuierlich steigende Nutzerzahlen in Deutschland zeigen, dass die Entwicklung in Richtung digitale Verbreitung geht. Diesen Trend wollen wir weiter unterstützen. Es ist nun an der Bundesregierung, die Interoperabilitätsverpflichtung zügig umzusetzen“, so Heike Raab.
Das EU-Parlament hatte die Direktive „European Electronic Communications Code“ (ECC) verabschiedet, in der die Verpflichtung enthalten ist, dass Autoradios ab einem bestimmten Termin digitales terrestrisches Radio empfangen müssen (InfoDigital berichtete). Der Empfang analogen Radios bleibt erhalten.
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