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UHD-Fernseher brauchen neuesten Kopierschutz
(dpa/tmn) - HDMI-Anschluss ist nicht gleich HDMI-Anschluss: Wer neue Wiedergabegeräte wie Fernseher, Blu-ray-Player oder AV-Receiver anschafft, die Ultra-HD-Auflösung unterstützen, sollte darauf achten, dass genügend HDMI-2.0-Anschlüsse mit HDCP 2.2 vorhanden sind. Dazu rät die Deutsche TV-Plattform in der neuen Broschüre „Ultra HD erklärt“. Bei HDCP 2.2 handelt es sich um einen neuen Kopierschutz, den alle Geräte in einer Wiedergabekette für geschützte Ultra-HD-Inhalte unterstützen müssen. Ist dies nicht der Fall, gibt der der Fernseher bei geschützten Inhalten weder Bild noch Ton aus.
Um Probleme bei der Signalübertragung von Ultra-HD-Inhalten zu vermeiden, sollten den Experten zufolge HDMI-High-Speed-Kabel der Kategorie 2 genutzt werden. Diese lieferten eine Datenrate von bis zu 18 Gigabit pro Sekunde (Gbit/s), und damit genug, um Ultra-HD-Signale mit High Dynamic Range (HDR) und erweitertem Farbraum (WCG) mit bis zu 50 oder 60 Bildern pro Sekunde problemlos übertragen zu können.
Die Ultra-HD-Auflösung beträgt 3840 mal 2160 Pixel und wird meist mit UHD, oft umgangssprachlich, aber auch von Herstellern fälschlicherweise mit 4K abgekürzt. In jedem Fall aber können alle Geräte, die eine der drei Bezeichnungen tagen, die oben genannte Auflösung darstellen.
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